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Wann ist eine Körperschaft mildtätig?
Mildtätigkeit liegt vor, wenn hilfsbedürftige Personen humanitär oder wohltätig unterstützt werden (§ 37 BAO).

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 7. Aufl., Rz 472)
LRL 2012 - 9.5. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (Rz 176-179)
Richtlinie des BMF vom 24.06.2025, 2025-0.445.567

9.5. Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen  oder kirchlichen Zwecken dienen...Im Hinblick darauf, dass gemäß § 6 LVO grundsätzlich auch bei Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen  oder kirchlichen Zwecken dienen,

§ 34. 8. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.
Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung – BAO). § 34. 8. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke., BGBl. I Nr. 9/1998, gültig ab 10.01.1998

§ 34. 8. Gemeinnützige, mildtätige  und kirchliche Zwecke....Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, daß die Körperschaft , Personenvereinigung oder

§ 40
Kommentar BAO | Bundesabgabenordnung Christoph Ritz (8. Aufl.)

oder wenn dies durch Dritte (zB Arbeitnehmer) geschieht, sofern deren Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft  anzusehen ist. Letzteres ist der Fall, wenn der Dritte in einem Weisungsverhältnis zur Körperschaft ...Kooperation stellt eine unmittelbare Förderung der begünstigten Zwecke der jeweiligen abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften  dar, der Beitrag der jeweiligen abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften  zur

§ 39
Kommentar BAO | Bundesabgabenordnung Christoph Ritz (8. Aufl.)

, 0396, 0397). Es ist ausreichend, wenn in der Rechtsgrundlage für den Fall der Auflösung der Körperschaft  sowie für den Fall des Wegfalles des bisherigen Zweckes die Vermögenswidmung für gemeinnützige, mildtätige ...Die Zweckwidmung des Vermögens hat für die im § 39 Z 5 erwähnten drei Fälle (Auflösung der Körperschaft , Wegfall des bisherigen Zweckes) nach § 41 Abs 2 in der Rechtsgrundlage der Körperschaft  zu erfolgen.

5.8 Gegenseitigkeitserklärungen zwischen einzelnen Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken von den Erbschaft- und Schenkungsteuern
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen  Zwecken dienen; 19. Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen...Reichsminister der Finanzen betreffend Besteuerung der letztwilligen oder schenkungsweisen Zuwendungen zu kirchlichen, mildtätigen  oder gemeinnützigen Zwecken, samt Note

§ 40a
Kommentar BAO | Bundesabgabenordnung Christoph Ritz (8. Aufl.)

die Zweckerreichung der zuwendenden Körperschaft  ausschließlich durch die Weitergabe von Mitteln an spendenbegünstigte Körperschaften  bewirkt) vorliegt oder ob die Körperschaft  bloß Mittel an spendenbegünstigte...3 Unbeachtlich (für § 40a Z 1) ist, ob eine Mittelbeschaffungskörperschaft  (somit eine Körperschaft , welche die Zweckerreichung der zuwendenden Körperschaft  ausschließlich durch die Weitergabe von Mitteln an

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