§ 34. 8. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke....Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, daß die Körperschaft , Personenvereinigung oder
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Mildtätigkeit liegt vor, wenn hilfsbedürftige Personen humanitär oder wohltätig unterstützt werden (§ 37 BAO).
(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 472
Ertragsteuerliche Behandlung von mildtätigen Körperschaften öffentlichen Rechts...Ertragsteuerliche Behandlung von mildtätigen Körperschaften öffentlichen Rechts
8.5. Liebhaberei bei Körperschaften , die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen...BMF vom 01.01.2012, LRL 2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011 8. Körperschaftsteuer 8.5. Liebhaberei bei Körperschaften , die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen
§ 5 KStG Befreiungen [Gemeinnützige Körperschaften ]...§ 5 KStG Befreiungen [Gemeinnützige Körperschaften ] (1) Von der Körperschaftsteuer sind befreit ... 9. Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem
§ 3 GewStG Befreiungen [für gemeinnützige Körperschaften ]...5 Gemeinnützige Körperschaften erzielen in der Regel kraft Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies ergibt sich für Körperschaftsteuersubjekte i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3
9.5. Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen...§ 6 LVO grundsätzlich auch bei Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen,
§ 51 AO Allgemeines [Steuerbegünstigte Tätigkeiten und Körperschaften , struktureller Inlandsbezug]...oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt, so gelten die folgenden Vorschriften. 2 Unter Körperschaften sind die Körperschaften , Personenvereinigungen und
Zusammenfassung oder Leitung von Körperschaften beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle diese Körperschaften gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen....Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft , die sich auf die Zusammenfassung oder Leitung von Körperschaften
wäre. (4) Erfüllt die Satzung einer bisher als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich behandelten Körperschaft die Voraussetzungen des Abs. 1 und 2 nicht, hat die Abgabenbehörde diese Körperschaft ...einem Monat jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle der Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft wäre. (4)
des Abs. 1 ganz oder teilweise absehen, wenn andernfalls die Erreichung des von der Körperschaft verfolgten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes...Auflagen abhängig gemacht werden, die mit der Erfüllung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke zusammenhängen
nach den §§ 34 bis 47 erfüllt. Wird allerdings bei der übernehmenden Körperschaft Abs. 1 verletzt, gilt dies auch für die übertragende Körperschaft , wenn die Auflösung der übernehmenden Körperschaft in...Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft nicht mehr als ihre
dafür ist, daß erzielte Überschüsse dieser Betriebe zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke der Körperschaft dienen....Abgabepflicht hinsichtlich dieser Betriebe zwar bestehen bleibt, die Begünstigungen der Körperschaft auf abgabenrechtlichem Gebiet jedoch
Gewinnerzielungsabsicht an andere gemäß §§ 34 bis 47 abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften erbringt. Dabei hat zumindest einer der von der empfangenden Körperschaft verfolgten Zwecke in einem der von der...Körperschaft verfolgten Zwecke in einem der von der zuwendenden oder leistungserbringenden Körperschaft verfolgten Zwecke
der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft ...und Durchführung der geselligen Veranstaltung im Wesentlichen durch die Mitglieder der Körperschaft (Körperschaften ) oder deren Angehörige erfolgt. Eine
oder wenn dies durch Dritte (zB Arbeitnehmer) geschieht, sofern deren Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. Letzteres ist der Fall, wenn der Dritte in einem Weisungsverhältnis zur Körperschaft ...Kooperation stellt eine unmittelbare Förderung der begünstigten Zwecke der jeweiligen abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften dar, der Beitrag der jeweiligen abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften zur
5 Es ist nicht begünstigungsschädlich, wenn eine Körperschaft teils gemeinnützige, teils mildtätige Zwecke fördert (zB...Sie muss nicht völlig unentgeltlich erfolgen; die Leistungen dürfen aber nicht wegen des Entgeltes, sondern müssen aus mildtätigen und humanitären Motiven getätigt
hohes Entgelt ausbezahlt). Eine rückwirkende Satzungsänderung soll auch dann nicht möglich sein, wenn der Zweck der Körperschaft in der Satzung derart allgemein formuliert war, dass aus der Satzung nicht erkennbar...der Ausschluss des Gewinnstrebens nicht ersichtlich war oder aus der Satzung nicht hervorgegangen ist, dass sich die Körperschaft zur Erfüllung ihrer Zwecke eines
(1) Die tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft muß auf ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes eingestellt...(§ 43) Handlungen der Geschäftsführung gesetzt wurden, auf Grund derer über die Körperschaft wegen einer gerichtlich
und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen; 19. Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen...Reichsminister der Finanzen betreffend Besteuerung der letztwilligen oder schenkungsweisen Zuwendungen zu kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken, samt Note
die Zweckerreichung der zuwendenden Körperschaft ausschließlich durch die Weitergabe von Mitteln an spendenbegünstigte Körperschaften bewirkt) vorliegt oder ob die Körperschaft bloß Mittel an spendenbegünstigte...3 Unbeachtlich (für § 40a Z 1) ist, ob eine Mittelbeschaffungskörperschaft (somit eine Körperschaft , welche die Zweckerreichung der zuwendenden Körperschaft ausschließlich durch die Weitergabe von Mitteln an