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Wann ist eine Körperschaft gemeinnützig?
Gemeinnützigkeit liegt vor, wenn die Allgemeinheit gefördert wird. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt (Kunst und Wissenschaft, Gesundheit, Fürsorge, Sport, Bildung, Ausbildung und Erziehung, Naturschutz, Kultur, Katastrophenschutz, § 35 BAO). Dies ist nicht gegeben, wenn nur ein rechtlich oder faktisch beschränkter Personenkreis gefördert wird (Familienmitglieder, geschlossene Mitgliederzahl bei Vereinen, beschränkende Voraussetzungen der Mitgliedschaft, § 36 BAO).

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 472
§ 124b.
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) § 124b., BGBl. I Nr. 98/2025, gültig ab 24.12.2025

1. Oktober 1992 begeben wurden. Für natürliche Personen und für Körperschaften , soweit die Körperschaften  Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, gilt die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer ) für solche...Zur Aufnahme in die in § 4a Z 4 genannten Listen für das Jahr 2009 haben Körperschaften  im Sinne des § 4a Z 3, die

§ 18. Sonderausgaben
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) § 18. Sonderausgaben, BGBl. I Nr. 113/2024, gültig ab 20.07.2024

Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung die Schaffung von Wohnungseigentum ist – Gebietskörperschaften . Dabei ist es gleichgültig, ob...nachzuweisen. Dieser Beleg hat jedenfalls zu enthalten den Namen der empfangenden Körperschaft , den Namen des Zuwendenden, den Betrag

§ 4a. Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung)
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) § 4a. Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung), BGBl. I Nr. 113/2024, gültig ab 01.08.2024

Abs. 2 Z 3 im Wesentlichen befasste juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften  sowie juristische Personen, an denen entweder eine oder mehrere Gebietskörperschaften  oder eine oder...anfallenden Kosten höchstens 10% der Spendeneinnahmen. c) Bei Auflösung der Körperschaft  oder bei Wegfall des begünstigten Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft , soweit es

§ 28. Allgemeine Übergangsvorschriften
Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UStG 1994) § 28. Allgemeine Übergangsvorschriften, BGBl. I Nr. 98/2025, gültig ab 24.12.2025

wird oder betrieben werden soll: – Gebäude, die Wohnzwecken dienen, – Gebäude, die von Körperschaften  öffentlichen Rechts genutzt werden oder – Gebäude, die von Körperschaften ,...– Gebäude, die von Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen ,

§ 7. Verwendung der Mittel
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen erlassen wird (Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz – SVSG) § 7. Verwendung der Mittel, BGBl. I Nr. 100/2018, gültig ab 01.01.2020

Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Mitgliedschaft zu gemeinnützigen  Einrichtungen, die der Forschung nach...der Servicequalität oder der Erzielung von Einsparungen dient; dabei können auch Gebietskörperschaften  einbezogen

§ 12. Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften (Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988) § 12. Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben, BGBl. I Nr. 99/2025, gültig ab 01.01.2026

Teilwertes ist nachweislich nicht gegeben. Dasselbe gilt auch für unmittelbare Einlagen in Zwischenkörperschaften  mit nachfolgender mittelbarer oder unmittelbarer Durchleitung an die Zielkörperschaft . Verluste bei...folgenden Voraussetzungen: a) Empfänger der Zinsen oder Lizenzgebühren ist eine Körperschaft  im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 oder eine vergleichbare ausländische Körperschaft . b) Die empfangende

§ 21. Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften (Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988) § 21. Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht, BGBl. I Nr. 108/2022, gültig ab 20.07.2022

3. Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die inländischen unter § 7 Abs. 3 fallenden Körperschaften  vergleichbar...Gesundheitswesens). 3. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Anteilen an Körperschaften . 3a. Einkünfte aus

§ 26. Inkrafttreten und Aufhebung
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften (Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988) § 26. Inkrafttreten und Aufhebung, BGBl. Nr. 281/1990, gültig ab 01.07.1990

Körperschaftsteuergesetz 1966 ist letztmalig anzuwenden, 1. wenn die Körperschaftsteuer  veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1988, 2. wenn die Körperschaftsteuer  durch...(1) Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden, 1. wenn die Körperschaftsteuer  veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1989, 2. wenn die Körperschaftsteuer  durch

§ 26c.
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften (Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988) § 26c., BGBl. I Nr. 99/2025, gültig ab 30.12.2025

Beteiligung auf die Bemessung des Kaufpreises auswirken konnte und die Einbeziehung dieser Körperschaft  in eine Unternehmensgruppe spätestens für ein Wirtschaftsjahr dieser Körperschaft  erfolgt, das im Kalenderjahr...anzuwenden; g) ist § 24 Abs. 5 Z 3 erstmals auf die Gutschrift von Körperschaftsteuer  gemäß § 22 Abs. 2 des Jahres 2011 anzuwenden. Auf die Gutschrift von Körperschaftsteuer  der Jahre vor

§ 5.
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften (Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988) § 5., BGBl. I Nr. 103/2019, gültig ab 01.01.2020

für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke zur Nutzung überlassen. 6. Körperschaften  im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger , mildtätiger oder kirchlicher...47 BAO fallende Körperschaften  im Sinne des § 2 Z 3 Parteiengesetzes 2012 sowie Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit von Körperschaften  im Sinne

§ 6. Pensions-, Unterstützungs- und Betriebliche Vorsorgekassen
Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften (Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988) § 6. Pensions-, Unterstützungs- und Betriebliche Vorsorgekassen, BGBl. I Nr. 105/2017, gültig ab 01.01.2018

oder Risikogemeinschaft zuzurechnenden Teiles des Einkommens von der Körperschaftsteuer  befreit, wenn die Pensionszusagen 80%...nur den Leistungsberechtigten zufallen. Darüber hinaus darf das Vermögen nur für gemeinnützige , mildtätige oder

§ 95. Aktiver NFE
Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) § 95. Aktiver NFE, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016

Einkünfte und Vermögenswerte nicht an eine Privatperson oder einen nicht gemeinnützigen  Rechtsträger ausgeschüttet oder zu...Anforderungen: a) Er wird in seinem Ansässigkeitsstaat ausschließlich für religiöse, gemeinnützige , wissenschaftliche,

§ 162. Soziale Maßnahmen
Bundesgesetz vom 11. Oktober 1978 über die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz – GSVG) § 162. Soziale Maßnahmen, BGBl. I Nr. 131/2006, gültig ab 01.01.2004

(5) Mittel der Pensionsversicherung können auch zur Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen  Einrichtungen, die die...die in Betracht kommenden Einrichtungen einer Gemeinde, einer Gebietskörperschaft , einer Landesgeschäftsstelle des

§ 3. Ausnahmen
Bundesgesetz über das Bankwesen (Bankwesengesetz – BWG) § 3. Ausnahmen, BGBl. I Nr. 112/2024, gültig ab 20.07.2024

des Garantiegeschäftes oder die Vergabe von Krediten und Darlehen (Kreditgeschäft) für Gebietskörperschaften  abwickeln und a) an denen Gebietskörperschaften  oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften  zu...c) in deren Aufsichtsorgan entsprechend der Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften  Personen bestellt sind, die von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften  nominiert

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