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Wer schuldet die GrESt?
Steuerschuldner der GrESt sind als Gesamtschuldner nach § 9 Z 4 GrEStG alle am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Es steht im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie einen, mehrere oder alle Schuldner in Anspruch nimmt. Ebenso steht es der Abgabenbehörde frei den Gesamtbetrag von einem Schuldner einzufordern oder Teilbeträge von allen Schuldnern.

(Kerbl/Deininger in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG, 304)
§ 30c EStG — Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch Parteienvertreter
Kommentar Einkommensteuergesetz Bodis

(gem Abs 1) als auch bei der Selbstberechnung der ImmoESt (gem Abs 2) darauf, dass ein Parteienvertreter im Rahmen der GrESt-Abgabenerklärung  bzw der GrESt-Selbstberechnung  den Sachverhalt im Hinblick auf dessen...Die ImmoESt-Selbstberechnung ist somit nicht stets zwingend vorzunehmen, sondern nur dann, wenn auch die GrESt-Selbstberechnung  vorgenommen wird; die GrESt  kann aber wahlweise mittels Abgabenerklärung

§ 30c Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuerdurch Parteienvertreter
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (18. Aufl.)

allerdings bekannt, dass die Wohnung dem StPfl nicht als Hauptwohnsitz dient und wird dennoch iRd Selbstberechnung der GrESt  keine Selbstberechnung und Entrichtung...Verwertung entfällt die Verpflichtung zur Selbstberechnung der ImmoESt. Der Insolvenzverwalter als Vertreter des Schuldners  hat allerdings im Fälligkeitszeitpunkt

§ 24 Veräußerungsgewinne
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (18. Aufl.)

Reserven einschließl des Firmenwerts der ESt, so dass es nur insoweit zu einer doppelten StBelastung mit ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt einerseits und ESt andererseits kommen kann. Es ist daher die ErbSt, GrESt ...des § 24 erfolgen (s Q/Sch § 24 Rz 124). infolge dessen ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt entrichtet wurde: Der unentgeltl Erwerb muss ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt ausgelöst haben, die

§ 30 Private Grundstücksveräußerungen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (18. Aufl.)

EStR 6655 bei Übernahme einer Alleinschuldnerschaft  statt einer Solidarschuldnerschaft  iRe Grundstücks(teil)übertragung nach dem Ausmaß der Bereicherung des bisherigen Solidarschuldners  zu bemessen, wobei sich diese...ESt) bzw nach Entfall der ErbSt/SchenkSt mit 1.8.2008 mit GrESt  und StiftEingSt bei demselben StPfl hintangehalten werden. Eine Doppelbelastung liegt nur vor, wenn die Bemessungsgrundlage für die ErbSt/SchenkSt,

§ 6 EStG — Bewertung
Kommentar Einkommensteuergesetz Mayr/ Fritz-Schmied

sind selbst dann nicht auszuweisen, wenn mit der Bezahlung trotz Verjährung gerechnet werden kann, es sei denn, der Schuldner  hat die Forderung anerkannt (anders allenfalls dann, wenn bekannt ist, dass der Schuldner ...nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen wird. Das Forderungsrisiko orientiert sich an der individuellen Bonität des Schuldners  oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner  im Zusammenhang mit dem

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