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Wer schuldet die GrESt?
Steuerschuldner der GrESt sind als Gesamtschuldner nach § 9 Z 4 GrEStG alle am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Es steht im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie einen, mehrere oder alle Schuldner in Anspruch nimmt. Ebenso steht es der Abgabenbehörde frei den Gesamtbetrag von einem Schuldner einzufordern oder Teilbeträge von allen Schuldnern.

(Kerbl/Deininger in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG, 304)
Die steuerlichen Neuerungen 2026
Umwidmungszuschlag - befristete IFB-Erhöhung - Wahlrecht bei fiktiven Anschaffungskosten - Ausweitung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale - Erhöhung des Pendlereuros - teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung - Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen - Steuerschuld aufgrund der Rechnung nur zwischen Unternehmern - kein Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien - Verschärfungen in der Grunderwerbsteuer - Anhebung von Stiftungseingangssteuer(äquivalent) - Erhöhung der Umsatzerlösgrenze für die Zuständigkeit des FAG - Erweiterung der verpflichtenden elektronischen Zustellung - höhere Umsatzgrenze für Belegerteilung und Registrierkassenpflicht - Erweiterung des Verkürzungszuschlags - Straftatbestandserweiterung bei zu Unrecht erklärten Verlusten - motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Kfz - NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge - NoVA-Vergütung bzw NoVA-Verminderung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Anhebung bzw Ausweitung der Tabaksteuer - Senkung der Elektrizitätsabgabe - Beleglotteriegesetz
Aufsatz von Birgit Reiner und Jürgen Reiner, SWK 3/2026, 62

Änderung bei der Steuerschuldnerschaft  im Grunderwerbsteuergesetz (§ 9 Z 3 GrEStG iVm § 18 Abs 2x GrEStG idF BGBl I 2025/97)...des AbgÄG 2025 ist bei gleichzeitiger Verwirklichung der Anteilsvereinigung und des Gesellschafterwechsels jene Person Schuldner  der Grunderwerbsteuer, in deren Hand die Vereinigung erfolgt; bei ausschließlicher

Mittelbare Beteiligungen in der Grunderwerbsteuer - droht eine (unsachliche) Vervielfältigung der Tatbestände?
Aktuelle Auslegungsvorschläge führen zu zweifelhaften Ergebnissen
Aufsatz von Peter Bräumann, SWK 33/2025, 1398

Sichtweise bedeutet freilich nicht, dass der mittelbare Anteilserwerber bei nachfolgenden Vorgängen von keinerlei GrESt  mehr betroffen sein kann. Sollte die Beteiligung etwa nach GrESt-Maßstäben  verloren gehen, dh...gleichsam „miterledigt“. Mit anderen Worten: Die vorrangige Besteuerung dieses Tatbestands erfüllt gleichsam die GrESt-Pflicht  für den gesamten zu diesem Zeitpunkt vorhandenen „Beteiligungsstrang“, der durch

BFG 17.09.2018, RV/3100614/2018: Kursverluste aus der Tilgung von Fremdwährungsdarlehen - keine Werbungskosten bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen
Judikatur

sich diese beiden Wirtschaftsgüter insbesondere in Hinblick auf die Besteuerung der aus ihnen erwachsenen - vom Schuldner  zu zahlenden und vom Gläubiger zu empfangenden - Zinsen voneinander. Die vom...dar, die als Einkünfte aus der Überlassung von Kapitalvermögen zu erfassen sind. Hingegen fallen die Zinsen beim Schuldner  nicht als (negative) Erträge aus

BFG 31.07.2017, RV/7105306/2016: 1. Wiederaufnahme wegen unrichtiger Wertangaben in der Grunderwerbsteuererklärung 2. Nach Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides gemäß § 299 BAO darf ein neuer Wiederaufnahmebescheid nicht den gleichen Wiederaufnahmegrund heranziehen
Judikatur

16.2.2012 wurde festgestellt, dass ein Grundstück nicht als Bemessungsgrundlage zur Vorschreibung der GrESt  herangezogen wurde. Aus diesem Grund...ist, im Übrigen b) das Dreifache des Einheitswertes (lit. a) anzusetzen. Wird von einem Steuerschuldner  nachgewiesen, dass der gemeine Wert

BFG 17.03.2016, RV/7103222/2014: Liegenschaftsübertragung in einer Vereinbarung gemäß § 55a EheG gegen Übernahme eines endfälligen Kredites samt Tilgungsträger
Judikatur

diesbezüglich den Ehemann schad- und klaglos zu halten. Nach dem vorgelegten Kreditvertrag waren zuvor beide Ehegatten Solidarschuldner  und wurde durch die Vereinbarung Herr...diesbezüglich den Ehemann schad- und klaglos zu halten. Nach dem vorgelegten Kreditvertrag waren zuvor beide Ehegatten Solidarschuldner  und wurde durch die Vereinbarung Herr

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