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Wer schuldet die GrESt?
Steuerschuldner der GrESt sind als Gesamtschuldner nach § 9 Z 4 GrEStG alle am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Es steht im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie einen, mehrere oder alle Schuldner in Anspruch nimmt. Ebenso steht es der Abgabenbehörde frei den Gesamtbetrag von einem Schuldner einzufordern oder Teilbeträge von allen Schuldnern.

(Kerbl/Deininger in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG, 304)
§ 30 Private Grundstücksveräußerungen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (18. Aufl.)

EStR 6655 bei Übernahme einer Alleinschuldnerschaft  statt einer Solidarschuldnerschaft  iRe Grundstücks(teil)übertragung nach dem Ausmaß der Bereicherung des bisherigen Solidarschuldners  zu bemessen, wobei sich diese...ESt) bzw nach Entfall der ErbSt/SchenkSt mit 1.8.2008 mit GrESt  und StiftEingSt bei demselben StPfl hintangehalten werden. Eine Doppelbelastung liegt nur vor, wenn die Bemessungsgrundlage für die ErbSt/SchenkSt,

§ 24 Veräußerungsgewinne
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (18. Aufl.)

Reserven einschließl des Firmenwerts der ESt, so dass es nur insoweit zu einer doppelten StBelastung mit ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt einerseits und ESt andererseits kommen kann. Es ist daher die ErbSt, GrESt ...des § 24 erfolgen (s Q/Sch § 24 Rz 124). infolge dessen ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt entrichtet wurde: Der unentgeltl Erwerb muss ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt ausgelöst haben, die

§ 4 Art der Berechnung
Kommentar GrEStG | Grunderwerbsteuergesetz Melanie Raab (2. Aufl.)

2016, 13 ; Bodis/Varro , Anmerkung zu Plott/Vaishor , Ausgewählte Zweifelsfragen zur GrESt -Anteilsvereinigung der Unternehmens- und Beratungspraxis, RdW 2016, 512; Bodis/Varro , GrESt  neu: Anteilsübertragung und...769 ; Merzo , Die Grunderwerbsteuer neu, ecolex 2014, 737; Petritz-Klar/Petritz , GrESt  neu – was der Notar wissen muss, NZ 2014, 289; Rainer , Grunderwerbsteuer NEU, immolex 2014, 97; Varro , GrESt-Novelle 

§ 6 EStG — Bewertung
Kommentar Einkommensteuergesetz Mayr/ Fritz-Schmied/ Gensluckner

sind selbst dann nicht auszuweisen, wenn mit der Bezahlung trotz Verjährung gerechnet werden kann, es sei denn, der Schuldner  hat die Forderung anerkannt (anders allenfalls dann, wenn bekannt ist, dass der Schuldner ...nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen wird. Das Forderungsrisiko orientiert sich an der individuellen Bonität des Schuldners  oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner  im Zusammenhang mit dem

§ 7 Tarif
Kommentar GrEStG | Grunderwerbsteuergesetz Christian Knotzer/Erik Pinetz/Patrick Plansky (2. Aufl.)

29.03.2023 ; Frenkenberger/Romstorfer , BFG: Berechnung der GrESt  bei einem Zusammentreffen von vertikalen und horizontalen Zusammenrechnungen, ecolex 2023, 442; Kampitsch , GrESt : Anwachsung führt zum Erwerb von...40 % des Grundstückswerts beträgt, ist der Erwerbsvorgang zu 40 % entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich. Die GrESt  ist wie folgt zu berechnen: Entgeltlicher Teil: 80 000 € × 3,5 % = 2 800 € Unentgeltlicher Teil:

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