Suchen Kontrast Hilfe
§ 24 Veräußerungsgewinne
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (18. Aufl.)

Reserven einschließl des Firmenwerts der ESt, so dass es nur insoweit zu einer doppelten StBelastung mit ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt einerseits und ESt andererseits kommen kann. Es ist daher die ErbSt, GrESt ...des § 24 erfolgen (s Q/Sch § 24 Rz 124). infolge dessen ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt entrichtet wurde: Der unentgeltl Erwerb muss ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt ausgelöst haben, die

Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung & Co: Fehlerkorrektur nach der BAO bei überhöhter GrESt-Selbstberechnung
Buch SWK-Spezial GrESt: Anteilsvereinigung neu | Stefan Papst/Robin Langeneder - 2025 (1. Aufl.)

Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung & Co: Fehlerkorrektur nach der BAO bei überhöhter GrESt-Selbstberechnung ...dem Notar bei der Übertragung der Grundstücksgröße in die Online-Eingabemaske für die GrESt-Selbstberechnung  ein Ziffernsturz unterlaufen. Diese Unrichtigkeit der GrESt-Selbstberechnung  beruht auf einem

BFG 28.10.2024, RV/3100852/2019: Gemischt genutzte Liegenschaft ist nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (privat-betrieblich) aufzuteilen; Bemessung vom Grundstückswert nach Pauschalwertmodell
Judikatur

Gemischt genutzte Liegenschaft ist nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (privat-betrieblich) aufzuteilen; Bemessung vom Grundstückswert  nach Pauschalwertmodell...Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als der nach der Verordnung ermittelte Grundstückswert , gilt der geringere gemeine Wert als Grundstückswert . Erfolgt dieser Nachweis durch

Ausländische formwechselnde Umwandlung löst in Österreich keine GrESt aus
Auskunftsbescheid nach § 118 BAO: Eine über den Antrag hinausgehende Auskunft ist rechtswidrig
Aufsatz von Klaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian Oberkleiner und Lukas Bernwieser, BFGjournal 11-12/2024, 413

Ausländische formwechselnde Umwandlung löst in Österreich keine GrESt  aus...Vorgang vorliegt. Diese zivilrechtliche Einstufung nach niederländischem Recht war auch für die österreichische GrESt-Frage  relevant, wonach mangels zivilrechtlichen Übertragungsvorgangs kein GrESt-Tatbestand  erfüllt

Zur (potenziell) zweifachen Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Share Deals
BFH äußert Bedenken zu doppelter Grunderwerbsteuer
Aufsatz von Daniel Bauer und Alexander Thiel, SWK 26/2025, 1136

anfällt. [5] Neben der (zeitlich nachgelagerten) GrESt-Festsetzung  zum Zeitpunkt des Closing gemäß § 1 Abs 2a oder 2b dGrEStG ist nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung zum Signing eine GrESt-Festsetzung  nach...9.7.2025 ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer doppelten GrESt-Festsetzung  geäußert. Die Frage, ob bei einem zeitlichen Auseinanderfallen von Signing und Closing zweifach GrESt  ausgelöst wird, ist auch

Steuerliche Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer
Aufsatz von Franz Rittsteuer und Marlies Ursprung-Steindl, AR aktuell 4/2025, 110

hat. Es sind somit Fälle denkbar, bei denen durch Anteilsübertragungen je nach Erwerbszeitpunkt für ein Grundstück GrESt  ausgelöst wird, während für ein anderes Grundstück mangels Erfüllung der...um eine mittelbare Anteilsverschiebung im Ausmaß von 68 % (80 % * 85 %) und somit von unter 75 % handelt, liegt keine GrEStpflichtige  Anteilsvereinigung in der Hand der

§ 7 Tarif
Kommentar GrEStG | Grunderwerbsteuergesetz Christian Knotzer/Erik Pinetz/Patrick Plansky (2. Aufl.)

29.03.2023 ; Frenkenberger/Romstorfer , BFG: Berechnung der GrESt  bei einem Zusammentreffen von vertikalen und horizontalen Zusammenrechnungen, ecolex 2023, 442; Kampitsch , GrESt : Anwachsung führt zum Erwerb von...40 % des Grundstückswerts  beträgt, ist der Erwerbsvorgang zu 40 % entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich. Die GrESt  ist wie folgt zu berechnen: Entgeltlicher Teil: 80 000 € × 3,5 % = 2 800 € Unentgeltlicher Teil:

BFG 20.03.2025, RV/7102097/2024: Keine Differenzbesteuerung nach § 1 Abs. 4 GrEStG, wenn einem Vorgang nach § 1 Abs. 1 Z. 2 GrEStG (hier Anwachsung nach § 142 UGB) ein Vorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG (qualifizierte Übertragung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft) vorausgegangen ist
Judikatur

an. Abschließend beantragte die Bf die Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit € 3.860,10 (GrESt  aus Verschmelzung (§ 1 Abs 1 GrESt ) inkl. Grundstückswert  Parkplatz € 99.175,15 abzüglich anrechenbare GrESt  aus...1 Abs 2a als auch jener des § 1 Abs 3 erfüllt" werden. Für die materielle Besteuerung und die Berechnung der GrESt  ist aufgrund der "Vorrangigkeit" die GrESt - Berechnung auf Grundlage des § 1 Abs

...laden...
Weitere Beiträge laden