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Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken außerhalb des begünstigten Personenkreises
Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025
Aufsatz von Volker Engelmann, SWK 31/2025, 1308

§ 7 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG ist seit dem BBG 2025 bei der Gegenüberstellung auf den Grundstückswert  „gemäß § 6 Abs 1 Z 2“ abzustellen. Der Grundstückswert  „gemäß § 6 Abs 1 Z 2“...Die Übertragung des Gebäudes mit dem erhöhten Wohnungswert berechnet sich wie folgt: Die Gegenleistung ist dem Grundstückswert  gegenüberzustellen. Es liegt ein teilentgeltlicher Erwerb vor, weil die Gegenleistung 50

Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung & Co: Fehlerkorrektur nach der BAO bei überhöhter GrESt-Selbstberechnung
Buch SWK-Spezial GrESt: Anteilsvereinigung neu | Stefan Papst/Robin Langeneder - 2025 (1. Aufl.)

Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung & Co: Fehlerkorrektur nach der BAO bei überhöhter GrESt-Selbstberechnung ...dem Notar bei der Übertragung der Grundstücksgröße in die Online-Eingabemaske für die GrESt-Selbstberechnung  ein Ziffernsturz unterlaufen. Diese Unrichtigkeit der GrESt-Selbstberechnung  beruht auf einem

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