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BFG 09.10.2023, RV/7103934/2022: Als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG zu qualifizierende Scheidungsfolgenvereinbarung mit der GrESt unterliegenden Liegenschaftsübertragungen ist nach § 15 Abs. 3 GebG gebührenbefreit
Judikatur

Als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG zu qualifizierende Scheidungsfolgenvereinbarung mit der GrESt  unterliegenden Liegenschaftsübertragungen ist nach § 15 Abs. 3 GebG...verwirklichte grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge stets als unentgeltlich gelten und als Bemessungsgrundlage der GrESt  nicht die – allfällige – Gegenleistung, sondern immer der Grundstückswert  anzusetzen ist, so

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