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Wie wird der Grundstückswert für die GrESt ermittelt?
Die Ermittlung des Grundstückswert mit Blick auf die GrESt erfolgt mittels Pauschalwertmodell (§ 2 GrWV) oder anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels (§ 3 GrWV).

(Kerbl/Deininger in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG, 292)
Die steuerlichen Neuerungen 2026
Umwidmungszuschlag - befristete IFB-Erhöhung - Wahlrecht bei fiktiven Anschaffungskosten - Ausweitung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale - Erhöhung des Pendlereuros - teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung - Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen - Steuerschuld aufgrund der Rechnung nur zwischen Unternehmern - kein Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien - Verschärfungen in der Grunderwerbsteuer - Anhebung von Stiftungseingangssteuer(äquivalent) - Erhöhung der Umsatzerlösgrenze für die Zuständigkeit des FAG - Erweiterung der verpflichtenden elektronischen Zustellung - höhere Umsatzgrenze für Belegerteilung und Registrierkassenpflicht - Erweiterung des Verkürzungszuschlags - Straftatbestandserweiterung bei zu Unrecht erklärten Verlusten - motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Kfz - NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge - NoVA-Vergütung bzw NoVA-Verminderung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Anhebung bzw Ausweitung der Tabaksteuer - Senkung der Elektrizitätsabgabe - Beleglotteriegesetz
Aufsatz von Birgit Reiner und Jürgen Reiner, SWK 3/2026, 62

von Zwerganteilen verhindert wird. Wird die Beteiligungsschwelle erreicht, werden (unverändert) 100 % der Grundstückswerte  im Gesellschaftsvermögen als...Anteilsvereinigung und -übertragung nach dem BBG 2025, ÖStZ 2025, 491 ff; Bräumann/Kofler/Tumpel , GrESt-Reform  2025: Erweiterungen bei „Share Deals“

Der neue Begriff der „Immobiliengesellschaft“ in § 4 Abs 4 GrEStG
Auslegungsunsicherheiten und Sonderregelung für Familienverbände
Aufsatz von Maximilian Reindl, SWK 34/2025, 1425

zwischen Share Deals und Asset Deals im Familienverband zu vermeiden, bemisst sich die GrESt  bei steuerbaren Anteilsbewegungen an Immobiliengesellschaften weiterhin am Grundstückswert  (in der Regel niedriger als...nicht als eigenständige Gesellschafterin anzusehen ist, bemisst sich die GrESt  im Beispiel 4 vom Grundstückswert  und beträgt 0,5 %, da die

BFG 09.10.2023, RV/7103934/2022: Als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG zu qualifizierende Scheidungsfolgenvereinbarung mit der GrESt unterliegenden Liegenschaftsübertragungen ist nach § 15 Abs. 3 GebG gebührenbefreit
Judikatur

Als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG zu qualifizierende Scheidungsfolgenvereinbarung mit der GrESt  unterliegenden Liegenschaftsübertragungen ist nach § 15 Abs. 3 GebG...verwirklichte grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge stets als unentgeltlich gelten und als Bemessungsgrundlage der GrESt  nicht die – allfällige – Gegenleistung, sondern immer der Grundstückswert  anzusetzen ist, so

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