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GrESt-Novelle 2025: Neuordnung der Anteilsvereinigung...GrESt-Novelle 2025: Neuordnung der Anteilsvereinigung Autor: Petritz, Michael
GrESt-Berechnung bei Übergabe einer gemischt genutzten Liegenschaft...GrESt-Berechnung bei Übergabe einer gemischt genutzten Liegenschaft Autor: Stetsko, Iryna /
2 Grundstückswertverordnung . Schlagworte: Anteilsvereinigung; Baurecht; Grundstückswert ; Bodenwert des belasteten Grundstücks;
Beitrag Rechtsgebiet: Immobilienbesteuerung Normen: GrESt . ImmoESt. BBG 2025.
Beitrag Rechtsgebiet: Immobilienbesteuerung Normen: GrESt . USt. ImmoESt.
Beitrag Rechtsgebiet: Immobilienbesteuerung Normen: ImmoESt. GrESt . USt. KESt. Schlagworte: Kleinunternehmerregelung; Öko-Zuschlag; PV-Anlagen; beschleunigte Abschreibung; Fruchtgenussvorbehalt;
Beim Verkäufer verbleibende Finanzierungsbeiträge als GrESt-pflichtige Gegenleistung?...§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG und rechnet sie zur GrESt-Bemessungsgrundlage dazu. (FN 1) In diesem Beitrag soll
GrESt-Novelle bei Share Deals Novelle des Grunderwerbsteuergesetzes im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025...Kurztext: Der Beitrag beleuchtet die im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 geplante Reform der GrESt im Bereich von Share Deals. Zentrale
2.5.5. Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuerschuld, Erstattung (Nichtfestsetzung) Die GrESt wird vom Wert der Gegenleistung, mindestens vom Grundstückswert berechnet. Übernommene...Achtung Jede kleinste Anteilsübertragung kann die Anteilsvereinigung und damit die 0,5%ige GrESt vom Grundstückswert auslösen, soweit die
Beurteilung des BFG der Abgabenbehörde samt einer durch die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers eingereichten Grundstückswert-Berechnung zur Kenntnis gebracht. Es langte ein...Erwerb von Grundstücken für die ersten € 250.000 0,5 %, für die nächsten € 150.000 2 %, darüber hinaus 3,5 % des Grundstückswertes .
§ 7 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG ist seit dem BBG 2025 bei der Gegenüberstellung auf den Grundstückswert „gemäß § 6 Abs 1 Z 2“ abzustellen. Der Grundstückswert „gemäß § 6 Abs 1 Z 2“...Die Übertragung des Gebäudes mit dem erhöhten Wohnungswert berechnet sich wie folgt: Die Gegenleistung ist dem Grundstückswert gegenüberzustellen. Es liegt ein teilentgeltlicher Erwerb vor, weil die Gegenleistung 50
§ 4 Abs 3 GrEStG 1987 vom Grundstückswert zu berechnen. Die Modalitäten der Berechnung des Gebäudewertes als Bestandteil des Grundstückswertes bebauter Grundstücke sind in...§ 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht. Die Steuer sei daher vom Grundstückswert der erworbenen Grundstücke zu