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Wie wird der Grundstückswert für die GrESt ermittelt?
Die Ermittlung des Grundstückswert mit Blick auf die GrESt erfolgt mittels Pauschalwertmodell (§ 2 GrWV) oder anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels (§ 3 GrWV).

(Kerbl/Deininger in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG, 292)
Die steuerlichen Neuerungen 2026
Umwidmungszuschlag - befristete IFB-Erhöhung - Wahlrecht bei fiktiven Anschaffungskosten - Ausweitung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale - Erhöhung des Pendlereuros - teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung - Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen - Steuerschuld aufgrund der Rechnung nur zwischen Unternehmern - kein Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien - Verschärfungen in der Grunderwerbsteuer - Anhebung von Stiftungseingangssteuer(äquivalent) - Erhöhung der Umsatzerlösgrenze für die Zuständigkeit des FAG - Erweiterung der verpflichtenden elektronischen Zustellung - höhere Umsatzgrenze für Belegerteilung und Registrierkassenpflicht - Erweiterung des Verkürzungszuschlags - Straftatbestandserweiterung bei zu Unrecht erklärten Verlusten - motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Kfz - NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge - NoVA-Vergütung bzw NoVA-Verminderung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Anhebung bzw Ausweitung der Tabaksteuer - Senkung der Elektrizitätsabgabe - Beleglotteriegesetz
Aufsatz von Birgit Reiner und Jürgen Reiner, SWK 3/2026, 62

von Zwerganteilen verhindert wird. Wird die Beteiligungsschwelle erreicht, werden (unverändert) 100 % der Grundstückswerte  im Gesellschaftsvermögen als...Anteilsvereinigung und -übertragung nach dem BBG 2025, ÖStZ 2025, 491 ff; Bräumann/Kofler/Tumpel , GrESt-Reform  2025: Erweiterungen bei „Share Deals“

§ 5 Gegenleistung
Kommentar GrEStG | Grunderwerbsteuergesetz Erich Schaffer/Wolfgang Siller (2. Aufl.)

SWK 2013, 594 ; Triendl , GrESt-Bemessungsgrundlage  bei einer „Hausverlosung“ ist die Gegenleistung, UFSjournal 2013, 345; Vondrak , Erlass: Selbstberechnung GrESt , ecolex 2013, 830; Gruber/Tschugguel ,...14.03.2023 ; Weinberger , VwGH zur pauschalen Ermittlung des Grundstückswerts  eines Baurechts, LexisNexis Rechtsnews Nr 33853 vom 03.04.2023 ; Bodis , Grundstückswert  als Mindesbemessungsgrundlage bei

Der neue Begriff der „Immobiliengesellschaft“ in § 4 Abs 4 GrEStG
Auslegungsunsicherheiten und Sonderregelung für Familienverbände
Aufsatz von Maximilian Reindl, SWK 34/2025, 1425

zwischen Share Deals und Asset Deals im Familienverband zu vermeiden, bemisst sich die GrESt  bei steuerbaren Anteilsbewegungen an Immobiliengesellschaften weiterhin am Grundstückswert  (in der Regel niedriger als...nicht als eigenständige Gesellschafterin anzusehen ist, bemisst sich die GrESt  im Beispiel 4 vom Grundstückswert  und beträgt 0,5 %, da die

§ 24 Veräußerungsgewinne
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Sabine Kanduth-Kristen (18. Aufl.)

Reserven einschließl des Firmenwerts der ESt, so dass es nur insoweit zu einer doppelten StBelastung mit ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt einerseits und ESt andererseits kommen kann. Es ist daher die ErbSt, GrESt ...des § 24 erfolgen (s Q/Sch § 24 Rz 124). infolge dessen ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt entrichtet wurde: Der unentgeltl Erwerb muss ErbSt, GrESt  oder StiftEingSt ausgelöst haben, die

§ 7 Tarif
Kommentar GrEStG | Grunderwerbsteuergesetz Christian Knotzer/Erik Pinetz/Patrick Plansky (2. Aufl.)

29.03.2023 ; Frenkenberger/Romstorfer , BFG: Berechnung der GrESt  bei einem Zusammentreffen von vertikalen und horizontalen Zusammenrechnungen, ecolex 2023, 442; Kampitsch , GrESt : Anwachsung führt zum Erwerb von...40 % des Grundstückswerts  beträgt, ist der Erwerbsvorgang zu 40 % entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich. Die GrESt  ist wie folgt zu berechnen: Entgeltlicher Teil: 80 000 € × 3,5 % = 2 800 € Unentgeltlicher Teil:

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Kommentar GrEStG | Grunderwerbsteuergesetz Thomas Laber/Alexander Zeiler (2. Aufl.)

steuerbar , sind allerdings infolge der ausdrücklichen Befreiung steuerfrei . Mangels GrESt-Pflicht  des Rechtsvorgangs als solchen wird keine der beteiligten Personen zur GrESt  herangezogen....Auswirkungen des GG 2015, JEV 2016, 11; Beiser , Flächenwidmungspläne und die Befreiung von der ImmoESt und GrESt , SWK 2015 ; Kanduth-Kristen , GrESt  und NeuFöG-Freibetrag bei

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