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Welche strafrechtlichen Folgen ergeben sich bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit?
Verletzt der Schuldner das Gebot der Gläubigergleichbehandlung und begünstigt er einen Gläubiger, so kann das Delikt des § 158 StGB verwirklicht sein. Gemäß § 158 StGB ist zu bestrafen, wer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch die anderen Gläubiger oder wenigstens einen von ihnen benachteiligt. Einen Gläubiger begünstigt nach § 158 StGB, wer die Befriedigungsmöglichkeiten der Gläubiger zueinander durch Veränderung des gemeinsamen Befriedigungsfonds verschiebt.

(Wiesinger/Viechtbauer in Wiesinger/Kurz/Haiböck (Hrsg), Haftungsfalle Insolvenz, 120)
BFG 25.09.2025, RV/5100273/2025: Haftung bei Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten; Nachweis der Gläubigergleichbehandlung bei mangelnden und falschen Aufzeichnungen nicht möglich
Judikatur

Haftung bei Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten; Nachweis der Gläubigergleichbehandlung  bei mangelnden und falschen Aufzeichnungen nicht möglich...auch eingetreten wäre, wenn sie die abgabenrechtlichen Pflichten nicht verletzt hätte. Vor allem ist der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung  bei mangelhaften, unvollständigen und

BFG 21.12.2024, RV/4100271/2023: Geschäftsführerhaftung - Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht; Überwachungsmaßnahmen bei Kompetenzverteilung nicht gesetzt
Judikatur

Geschäftsführerhaftung - Nachweis der Gläubigergleichbehandlung  nicht erbracht; Überwachungsmaßnahmen bei Kompetenzverteilung nicht gesetzt...fälligen und im Schreiben einzeln aufgelisteten Abgaben mit Berechnung der entsprechenden Quoten hinsichtlich einer Gläubigergleichbehandlung . Daraufhin wurde eine Aufstellung

BFG 06.06.2025, RV/7100857/2018: Haftung Geschäftsführer - Übertragung von Aufgaben, keine ausreichende Kontrolle, keine Gläubigergleichbehandlung, Einwendungen gegen die Verbuchung am Abgabenkonto
Judikatur

Haftung Geschäftsführer - Übertragung von Aufgaben, keine ausreichende Kontrolle, keine Gläubigergleichbehandlung , Einwendungen gegen die Verbuchung am Abgabenkonto...VwGH 17. August 1998, 97/17/0096 ). Dem Beschwerdeführer ist somit der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung  nicht gelungen. Ein Entfall der Haftung bzw. eine Beschränkung der Haftung aufgrund einer

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