der Forschungsförderung seit jeher das Einkommensteuerrecht die maßgebende Rechtsmaterie gewesen sei. Die in den die Forschungsprämie betreffenden Rechtsnormen verwendeten...investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nicht für Wirtschaftsgüter gewinnmindernd geltend gemacht werden, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen werde. Eine
Trefferliste
Nicht befreite Körperschaften, bei Mitunternehmerschaft jedoch die Gesellschaft, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14 % der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen geltend machen (§ 24 Abs 6 KStG).
(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 600
Forschungsprämie gem. § 108c EStG 1988 - Anwendbarkeit des Abzugsverbotes nach § 20 Abs. 1 Z. 7 EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage...Bescheid vom 17.08.2022 setzte die belangte Behörde die Forschungsprämie 2020 nicht wie beantragt mit € 818.806,39, sondern mit € 694.905,01 fest. Die Reduktion des beantragten Betrages an Forschungsprämie
Forschungsprämie gem. § 108c EStG 1988 - Anwendbarkeit des Abzugsverbotes nach § 20 Abs. 1 Z. 7 EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage (fortgesetztes Verfahren nach...Bescheid vom 08.05.2023 setzte die belangte Behörde die Forschungsprämie 2021 nicht wie beantragt mit € 1,894.691,93, sondern mit € 1,379.574,13 fest. Die Reduktion des beantragten Betrages an Forschungsprämie
Forschungsprämie gem. § 108c EStG 1988...31.03.2023 übermittelt worden. In einem Begleitschreiben zum Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie 2021 wurde ausgeführt, dass die Bf. für 2021 eine Forschungsprämie gemäß
Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in...§ 108c Abs. 9 EStG 1988 , mit dem die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie für das Jahr 2017 gekürzt wurde, sowie ein Bescheid, mit dem die Forschungsprämie für das Jahr 2017
Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in...ausschließlich auf Basis der Angaben, die vom Steuerpflichtigen im Zuge der Erstellung des Jahresgutachtens für die Forschungsprämie übermittelt werden, die Erstellung des
1. Forschungsprämie 2. Finanzierungsbeiträge im Rahmen von Forschungskooperation 3. Aufwendungen für den Zugang zu wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen...oder "***X***") für das Jahr 2018 am 17.06.2019 eine Forschungsprämie (eigenbetriebliche Forschung) in Höhe von € 39.991,14 beantragt (Anmerkung: Zuvor ist eine Forschungsprämie für Auftragsforschung gemäß
Gänze der Zwischensteuer unterliegen. Durch das AbgÄG 2025 kam es in diesem Zusammenhang zu Folgeanpassungen im KStG. Ab...Anpassungen im Zusammenhang mit der Entnahme von Grundstücken bei Sparkassen-Stiftungen ( § 13 Abs 5 Z 2 KStG iVm
VwGH zur Forschungsprämie : keine Anwendung des Abzugsverbotes gem § 20 Abs 1 Z 7 EStG ("Managergehälter") auf Personalaufwendungen...im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung erbringt, hervor, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie für 2020 und 2021 die allgemeinen
3.11.2025 . Wir haben uns auf die wesentlichen Aspekte der unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften
Die inländische Beteiligungsertragsbefreiung iSd § 10 Abs 1 KStG führt dazu, dass derartige...Teilwertabschreibung, Veräußerungsverlust auf Beteiligungen iSd § 10 KStG (Verteilung auf
7 Für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) kann eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen beansprucht werden. Die Forschungsprämie wird als Gutschrift auf das...Mitunternehmer anzusehen sind, im Wesentlichen also Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften) können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche und für
Abzugsverbot für „Managergehälter“ schlägt nicht auf die Forschungsprämie durch...§ 20 Abs 1 Z 7 EStG bei der Berechnung der Forschungsprämie berücksichtigt hat. Literaturhinweis: Deichsel/Halwachs/Mavher , VwGH zur Forschungsprämie : Abzugsverbot für Managergehälter
Gruppenbesteuerungsregimes (tax group) vergleichbar mit den Regelungen der deutschen Organschaft i.S.d. §§ 14 ff. KStG ist und daher selbst nicht...Form von Zulagen, Zuschüssen, Sonderabschreibungen oder direkten Gutschriften auf IP-Aufwendungen bzw. Forschungsprämien , die außerhalb der
) und vor dem JStG 2018 befasst. Das BFG erläutert dabei seine Rechtsansicht, dass § 12 Abs 1 Z 10 KStG (idF vor AbgÄG 2024, StRefG...mit den Aussagen des BFG zur Verdrängungswirkung. Es geht also nicht um die Frage, ob § 12 Abs 1 Z 10 KStG (in der damals geltenden
berechtigt sind, ist im Rahmen der Ermittlung der Verrechnungspreise zu überlegen, welchen Einfluss die erlangte Forschungsprämie auf die Höhe des Verrechnungspreises...die in Österreich zu einer Gewinnerhöhung führen, regelmäßig die Frage, ob eine verdeckte Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG verwirklicht worden ist und
Aspekte positiv zu beeinflussen. Dies kann bspw durch die Nutzung spezifischer Steueranreize (zB Investitions- oder Forschungsprämien ), vorteilhafter...etwa infolge sinkender Steuersätze im Ausland, gesetzliche Gegenmaßnahmen, wie die Einführung des § 12 Abs 1 Z 10 KStG durch das
Keine Forschungsprämie ohne Nachweis einer eigenbetrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung...Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe bestätigt, dass die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mit € 375.440,89 und die Forschungsprämie mit € 0,00 festgesetzt wird. II.
VwGH zur Forschungsprämie : Abzugsverbot für Managergehälter nicht anwendbar...§ 12 Abs 1 Z 8 KStG auch im Bereich der Forschungsprämie anzuwenden sei. Dass die Forschungsprämie nicht isoliert vom
sich auf alle kostenbeeinflussenden Elemente (Lohn-, Material- und Transportkosten, Steuergutschriften wie etwa die Forschungsprämie in Österreich, staatliche Förderungen...werden können - insbesondere bei ex-post gewährten Nothilfen ohne Rechtsanspruch. Dies führt, ähnlich wie bei der Forschungsprämie , zu einer Beweislastumkehr zu Lasten