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Welcher Betrag kann im EStG als Forschungsprämie geltend gemacht werden?
Steuerpflichtige, bei Mitunternehmerschaften jedoch die Gesellschaft, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14% der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen geltend machen (§108c EStG).

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 7. Aufl., Rz 450)
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