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Welcher Betrag kann im EStG als Forschungsprämie geltend gemacht werden?
Steuerpflichtige, bei Mitunternehmerschaften jedoch die Gesellschaft, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14% der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen geltend machen (§108c EStG).

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 450
Abzugsverbot für Managergehälter lt VwGH für die Forschungsprämie nicht anwendbar; neue Forschungsprämienverordnung in Kraft
Aufsatz von Katharina Deutsch, BFGjournal 2/2026, 48

Abzugsverbot für Managergehälter lt VwGH für die Forschungsprämie  nicht anwendbar; neue Forschungsprämienverordnung in Kraft...EStG war nach Ansicht des BFG aufgrund der Begrifflichkeit der Regelungen der Forschungsprämie  wie zB „Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung“ gesetzlich klargestellt. Ein „Herausschälen“ der Forschungsprämie  aus

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