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Welcher Betrag kann im EStG als Forschungsprämie geltend gemacht werden?
Steuerpflichtige, bei Mitunternehmerschaften jedoch die Gesellschaft, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14% der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen geltend machen (§108c EStG).

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 450
BFG 08.07.2026, RV/2100226/2025: Ermittlung des Personalaufwandes für in der Forschung tätige Mitarbeiter zur Festsetzung der Forschungsprämie nach § 108c EStG 1988
Judikatur

Ermittlung des Personalaufwandes für in der Forschung tätige Mitarbeiter zur Festsetzung der Forschungsprämie  nach § 108c EStG 1988...13.12.2024 für die Streitjahre neu festgesetzt. Die Forschungsprämie  2018 betrug 52.661,81 Euro, die Forschungsprämie  2019 72.472,79 Euro und die Forschungsprämie  2020 79.209,71 Euro. In der Begründung der Bescheide

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