Sympathie oder gar nach diskriminierungsrechtlich relevanten Merkmalen (wie zB Müttern in Elternteilzeit oder
Trefferliste
In Betrieben iSd § 34 ArbVG mit durchschnittlich weniger als 20 AN und unter einer Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Jahren besteht kein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit (§§ 15h MSchG, 8 VKG - Lehrlinge ausgenommen). Alle Zeiten, welche die AN in unmittelbar vorausgegangenen Arbeitsverhältnissen zum selben AG zurückgelegt hat, sind bei der Berechnung der Mindestbeschäftigungsdauer zu berücksichtigen. Ebenso zählen Zeiten von unterbrochenen Arbeitsverhältnissen, die auf Grund von Wiedereinstellungszusagen beim selben AG fortgesetzt werden, sowie die Karenz für die dreijährige Mindestbeschäftigungsdauer.
(Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, 23. Aufl., 301f)
sich die Verantwortung für die Handkassa gemeinsam mit einem zweiten Arbeitnehmer, da der Beklagte aufgrund seiner Elternteilzeit nicht ganztägig im Betrieb anwesend...Betriebsratsmitglied überdies (geplant bis 21.1.2026 ) in Elternteilzeit . Am
Kollektivvertrag auszugehen ist (so im KV für Angestellte im Metallgewerbe), dieser also keine Regelung vorsieht. Bei Elternteilzeit hat eine Mischberechnung zu erfolgen,...die Hälfte der o. a. Abfertigung, höchstens jedoch drei Monatsentgelte. Wird das Dienstverhältnis während der Elternteilzeit durch Arbeitgeberkündigung,
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt
die ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt sind bzw. auch abseits der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt sind bzw. auch abseits der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt sind bzw. auch abseits der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt sind bzw. auch abseits der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt sind bzw. auch abseits der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche
ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt
die ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro
die ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt sind bzw. auch abseits der Elternteilzeit max. 18
die ausschließlich an Samstagen beschäftigt werden oder im Rahmen der Elternteilzeit max. 18 Stunden pro Woche beschäftigt sind bzw. auch abseits der Elternteilzeit max. 18
Sachverhalt: Der Dienstnehmer wurde vom Dienstgeber auf Zustimmung zur Kündigung geklagt, da er sich in Elternteilzeit befand (besonderen Kündigungsschutz