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Nachweismöglichkeit einer Einlagenrückgewähr durch einen inländischen Gesellschafter einer in einem EU‑Mitgliedsstaat ansässigen Kapitalgesellschaft
Aufsatz von Björn Heidecke und Friederike zur Kammer, ISR 12/2025, 460

Nachweismöglichkeit einer Einlagenrückgewähr  durch einen inländischen Gesellschafter einer in einem EU‑Mitgliedsstaat ansässigen Kapitalgesellschaft...aus dem steuerlichen Einlagekonto ausgeschüttet werden und somit der nicht genutzte Steuervorteil einer steuerfreien Einlagenrückgewähr  zu einem anderen Zeitpunkt genutzt

III. Entfallen des Steueranspruchs bei vorübergehender Abwesenheit (Abs. 3)
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wurden. Ebenso wenig am vorgeblichen gesetzgeberischen Ziel ist die Auskehrungsgrenze für die Einlagenrückgewähr  ausgerichtet: Handelt es sich um eine Einlagenrückgewähr  i.S.d....[2366] Der Steuerpflichtige wird insbesondere dann doppelt bestraft, wenn eine Einlagenrückgewähr  nicht nur die Anschaffungskosten reduziert, sondern zugleich den Auskehrungsfreibetrag verbraucht. Eine

16. BMF, Schr. v. 2.6.2025 — IV B 5-S 1348/00008/004/159 — DOK COO.7005.100.2.12103929 (Folgen des EuGH-Urteils vom 26.2.2019, Wächtler — C-581/17 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 6.9.2023 — I R 35/20, BStBl. II 2025, 436), BStBl. I 2025, 1448
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dem 16.8.2023 Gewinnausschüttungen erfolgen oder eine Einlagenrückgewähr  erfolgt und soweit deren...d) soweit eine Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr  analog § 21 Absatz 3 Satz 2

14. BMF, Schr. v. 22.4.2025 — IV B 5-S 1348/00008/001/224 — DOK COO.7005.100.4.11786551 (Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30.6.2021 geltenden Fassung (AStG a.F.); Kein Entfall des Steueranspruchs nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a.F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AStG), BStBl. I 2025, 1007
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16.8.2023 Gewinnausschüttungen erfolgen oder eine Einlagenrückgewähr  erfolgt und soweit deren gemeiner

12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1
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nicht an. 147 Für die Prüfung, ob eine substanzielle Gewinnausschüttung bzw. Einlagenrückgewähr  erfolgt ist, sind sämtliche Gewinnausschüttungen und jegliche Einlagenrückgewähr , die dem...Steueranspruch nach § 6 Absatz 1 AStG kann zudem nur entfallen, soweit keine Gewinnausschüttungen sowie keine Einlagenrückgewähr  erfolgt sind, deren gemeiner

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