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Was unterliegt der Einkommensteuer?
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen (§ 2 Abs 1 EStG). Unter Einkommen versteht man den Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug von Sonderausgaben, Freibeträgen sowie bei natürlichen Personen von außergewöhnlichen Belastungen. Unter die sieben Einkunftsarten fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EstG), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) sowie sonstige Einkünfte iSd § 29 EStG.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 64ff
5.28b Erlaß betr. einkommen- bzw. körperschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Unternehmensberaterfirmen
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

des inländischen Auftraggebers unter Einräumung entsprechender Verfügungsmacht benutzt werden. Die beschränkte Einkommensteuer -(Körperschaftsteuer-)Pflicht wird in...§ 12 AO ). Die Annahme einer inländischen Betriebsstätte (mit Folge der beschränkten Einkommensteuer /Körperschaftsteuerpflicht) kann je

Anlage 1 Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen (Schwenke, Drüen)
Kommentar Doppelbesteuerung | Schwenke/ Drüen - 2025

Anlage 1 Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer  entsprechen (Schwenke, Drüen)...Brasilien imposto de renda da pessoas fisicas (Einkommensteuer ), imposto de renda da pessoas juridicas (Körperschaftsteuer), imposto de renda retido da fonte (Einkommensteuer  als Quellensteuer auf Einkünfte von

5.303 Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge (berufliche Vorsorge); Einkommensteuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

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5.335 Artikel 15a Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer entsprechend § 36 Einkommensteuergesetz auf die Einkommensteuer
Kommentar Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz | Flick/Wassermeyer/Kempermann - 2025

auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer entsprechend § 36 Einkommensteuergesetz  auf die Einkommensteuer ...§ 36 Einkommensteuergesetz  auf die Einkommensteuer 

BFG 25.06.2025, RV/2100509/2024: Keine Wiederaufnahme von ESt-Bescheiden nach einer Außenprüfung mangels Spruchabweichung (Besteuerung eines Markenrechtes)
Judikatur

Keine Wiederaufnahme von ESt-Bescheiden  nach einer Außenprüfung mangels Spruchabweichung (Besteuerung eines Markenrechtes)...Den (endbesteuerten) Verkauf seines Anteiles an der XY GmbH an die GesGf-2 GmbH deklarierte der Bf bereits in der ESt-Erklärung  2016 (KZ 981/KZ 899: 332.750,- €/91.506,25 €). Im Zuge der ESt-Veranlagung  2016 wurde der

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