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Was unterliegt der Einkommensteuer?
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen (§ 2 Abs 1 EStG). Unter Einkommen versteht man den Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug von Sonderausgaben, Freibeträgen sowie bei natürlichen Personen von außergewöhnlichen Belastungen. Unter die sieben Einkunftsarten fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EstG), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) sowie sonstige Einkünfte iSd § 29 EStG.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 64ff
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