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Was unterliegt der Einkommensteuer?
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen (§ 2 Abs 1 EStG). Unter Einkommen versteht man den Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug von Sonderausgaben, Freibeträgen sowie bei natürlichen Personen von außergewöhnlichen Belastungen. Unter die sieben Einkunftsarten fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EstG), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) sowie sonstige Einkünfte iSd § 29 EStG.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 64ff
§ 29 Selbstanzeige
Kommentar Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz Schrottmeyer (4. Aufl.)

tritt Straffreiheit nur hinsichtlich der geleisteten Schadensgutmachung ein. Es wird Selbstanzeige erstattet für ESt  2020 iHv 100.000 €. Im Zuge einer Prüfung wird eine weitere Nachzahlung für die ESt  2020 iHv 20.000...unternommen, von welchen der Täter jedoch noch keine Kenntnis erlangt hat, kann dieser bis zur Zustellung des ESt-Bescheides  durch zB Einreichung einer korrekten ESt-Erkl  (= Rücktritt vom Versuch)

BFG 12.05.2026, RV/6100237/2024: Zurückweisung Vorlageantrag
Judikatur

2011, Einkommensteuer  2012, Einkommensteuer  2013, Einkommensteuer  2014, Einkommensteuer  2015, Einkommensteuer  2016, Einkommensteuer  2017, Einkommensteuer  2018, Einkommensteuer  2019, Einkommensteuer  2020,...Finanzamtes Österreich vom 15. Dezember 2023 betreffend Einkommensteuer  2009, Einkommensteuer  2010, Einkommensteuer  2011, Einkommensteuer  2012, Einkommensteuer  2013, Einkommensteuer  2014, Einkommensteuer  2015,

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