dass die maßgeblichen Einkünfte aus dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einkommensteuerbescheid für das
Trefferliste
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen (§ 2 Abs 1 EStG). Unter Einkommen versteht man den Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug von Sonderausgaben, Freibeträgen sowie bei natürlichen Personen von außergewöhnlichen Belastungen. Unter die sieben Einkunftsarten fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EstG), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) sowie sonstige Einkünfte iSd § 29 EStG.
(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 64ff
Einkommensteuergesetz , Arbeitslosenversicherungsgesetz,...Einkommensteuergesetz , Änderung
oder für Teile des Betriebes können Zulagen im Sinne des § 68 Einkommenssteuergesetz 1988 (
oder für Teile des Betriebes können Zulagen im Sinne des § 68 Einkommenssteuergesetz 1988 (
Betrieb oder für Teile des Betriebes können Zulagen im Sinne des § 68 Einkommenssteuergesetz 1988 (
für Teile des Betriebes können Zulagen im Sinne des § 68 Einkommenssteuergesetz 1988 (...Teile des Betriebes können Zulagen im Sinne des § 68 Einkommenssteuergesetz 1988 (
für Teile des Betriebes können Zulagen im Sinne des § 68 Einkommenssteuergesetz 1988 (
Änderungen bei der Einkommensteuer ...Durch die Behandlung dieser Einkünfte für Zwecke der Berechnung der Einkommensteuer wie steuerpflichtige Einkünfte durch
als maßgeblicher Verkürzungsbetrag (als strafbestimmender Wertbetrag) zugrunde zu legen. Für die Fälle der Einkommensteuer ist die Berechnung nach den Regeln des
setzt im Kalenderjahr 2026 voraus, dass entweder die Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden...1.1.2026 monatlich 61,60 Euro. Der Einkünftehöchstbetrag beträgt 26.419,60 Euro für das Jahr 2026 (Basis Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2025). Für Zwecke
(iZm Beratungshonoraren einer deutschen GmbH). Im Haftungsbescheid wurde als aushaftende Abgabenschuldigkeit die „Einkommensteuer “ der deutschen GmbH angeführt. Das BFG gab der Beschwerde Folge und hob den...einzubehalten gewesen wäre. Entgegen der Annahme des BFG führt die offensichtliche Fehlbezeichnung „Einkommensteuer “ vor diesem Hintergrund daher fallbezogen nicht dazu, dass das BFG im Revisionsfall nur
Finanzamtes Österreich vom 4. Dezember 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022,...Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Einkommensteuerbescheid 2022 (Arbeitnehmerveranlagung) vom
Behauptete Unrichtigkeit des Feststellungsbescheids im abgeleiteten Einkommensteuerbescheid ...im Jahr 2015 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Beteiligungen an der ***x*** KG sowie an der ***y*** KG. Mit Einkommensteuerbescheid 2015 vom 6. Juli 2017 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für den
Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung): Werbungskosten (ua. berufliche Fahrten und Arbeitszimmer, Literaturaufwand und Bekleidung)...13.12.2022 (OZ 47) setzte die Abgabenbehörde beim Beschwerdeführer die Einkommensteuer 2020 mit 10.212 € fest (Nachforderung:
dem der VwGH ausgesprochen habe, dass bei Personengesellschaften die Zu- und Abschläge nach § 4 Abs 2 Z 2 EstG 1988 im Einkommensteuerbescheid der jeweiligen Gesellschafter und...normierten unveränderten Übernahme der im Feststellungsbescheid enthaltenen Höhe der betreffenden Einkünfte in den Einkommensteuerbescheid gibt, und zwar die Zu- und Abschläge
in Spanien unterblieb. Es wurde auch keine Einleitung eines Verständigungsverfahrens aufgrund des bestehenden Einkommensteuer-DBA beantragt oder eine Entlastung von der
eines „sich abhebenden Betriebs“ wird zT in der Literatur sowie in den - wenn auch für das BFG nicht bindenden - Einkommensteuerrichtlinien die Ansicht vertreten, dass sich...im Jänner 2018 (?) zugeflossen und für ihre Tätigkeit im Jahr 2018 bestimmt waren, in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung erklärt und bescheidmäßig festgesetzt.
Jänner 2026; Kommunalsteuer für Jänner 2026; Einkommensteuer , Vorauszahlung für das 1. Quartal