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Was unterliegt der Einkommensteuer?
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen (§ 2 Abs 1 EStG). Unter Einkommen versteht man den Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug von Sonderausgaben, Freibeträgen sowie bei natürlichen Personen von außergewöhnlichen Belastungen. Unter die sieben Einkunftsarten fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EstG), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) sowie sonstige Einkünfte iSd § 29 EStG.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 64ff
Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2023
Lohnsteuer-Update Jänner 2024: Aktuelles auf einen Blick
Aufsatz von Michael Seebacher, SWK 3/2024, 68

EStG ) setzt ua voraus, dass entweder die Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der österreichischen Einkommensteuer  unterliegen oder die nicht der österreichischen Einkommensteuer  unterliegenden Einkünfte...Besteuerungsgrenze bleibt. Die ausländischen Einkünfte werden durch ihre Berücksichtigung nicht der österreichischen Einkommensteuer  unterworfen, sondern – ähnlich der Anwendung eines Progressionsvorbehalts –

§ 27 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Ernst Marschner (18. Aufl.)

einer der flat tax unterliegenden Kapitalanlage mit einem nicht verbrieften Derivat (§ 27a Abs 2 Z 7: progressive ESt ) oder umgekehrt bei Zusam mentreffen einer der progressiven ESt  unterliegenden Kapitalanlage...§ 13 Abs 3 Z 1 KStG grds auch für Privatstiftungen ( Marschner Optimierung, 951 ff). Die ESt  wird über weite Strecken durch den Abzug der KESt gem § 93 Abs 1 erhoben; zur Erhebung der ESt  s weiter Marschner

Die steuerlichen Neuerungen 2026
Umwidmungszuschlag - befristete IFB-Erhöhung - Wahlrecht bei fiktiven Anschaffungskosten - Ausweitung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale - Erhöhung des Pendlereuros - teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung - Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen - Steuerschuld aufgrund der Rechnung nur zwischen Unternehmern - kein Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien - Verschärfungen in der Grunderwerbsteuer - Anhebung von Stiftungseingangssteuer(äquivalent) - Erhöhung der Umsatzerlösgrenze für die Zuständigkeit des FAG - Erweiterung der verpflichtenden elektronischen Zustellung - höhere Umsatzgrenze für Belegerteilung und Registrierkassenpflicht - Erweiterung des Verkürzungszuschlags - Straftatbestandserweiterung bei zu Unrecht erklärten Verlusten - motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Kfz - NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge - NoVA-Vergütung bzw NoVA-Verminderung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Anhebung bzw Ausweitung der Tabaksteuer - Senkung der Elektrizitätsabgabe - Beleglotteriegesetz
Aufsatz von Birgit Reiner und Jürgen Reiner, SWK 3/2026, 62

Änderungen bei der Einkommensteuer ...Durch die Behandlung dieser Einkünfte für Zwecke der Berechnung der Einkommensteuer  wie steuerpflichtige Einkünfte durch

§ 12 Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Kommentar KStG | Körperschaftsteuergesetz Christoph Marchgraber/Patrick Plansky (3. Aufl.)

in Bertl et al , Steuerliche Abzugsverbote für Organvergütungen 154 ff). Wenngleich die Abzugsverbote auch für Einkommensteuerpflichtige  anwendbar sind, sind Körperschaften...in Zusammenhang mit Baraufwendungen für beauftragte Bauleistungen vorsieht. Durch den Pauschalverweis können zum einkommensteuerlichen  Abzugsverbot angestellte Überlegungen

Ihre Checkliste zum Jahreswechsel 2025/2026
Dieser Überblick soll Sie an eventuell noch notwendige oder nützliche Schritte vor dem Jahresende bzw zu Beginn des neuen Jahres erinnern
Aufsatz von Birgit Reiner und Jürgen Reiner, SWK 33/2025, 1370

Erweiterung der Grenze für die Basispauschalierung in der Einkommensteuer  und für die Vorsteuerpauschalierung (§ 17 Abs 1 und Abs 2 EStG iVm § 124b Z 474 EStG idF BGBl I...Grenze für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer  (§ 17 Abs 3a EStG iVm § 124b Z 467 EStG idF BGBl I 2024/144)

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