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Welche Einberufungsfrist für die Generalversammlung ist einzuhalten?
Zwischen der Postaufgabe und dem Tag der Generalversammlung müssen mindestens sieben Tage liegen (Bsp.: Findet die Generalversammlung am 15.9. statt, muss die Postaufgabe spätestens am 7.9. erfolgen).

(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 45, 46)
§ 5 Umwandlung unter gleichzeitiger Errichtung einer eingetragenen Personengesellschaft
Kommentar UmwG | Umwandlungsgesetz Christian Zwick/Florian Dollenz (1. Aufl.)

stattfinden (zwischen dem 1. Juli und dem 16. Juli liegen 14 Tage). Diese Frist ist von der für die Einberufung der Generalversammlung  relevanten Frist zu unterscheiden. Die Einberufungsfrist  kann sowohl kürzer als...[194] Bei der Berechnung dieser Frist sind jeweils der Tag der Versendung und der Tag der beschlussfassenden Generalversammlung  nicht mitzuzählen. Werden die Unterlagen daher zum Beispiel am 1. Juli versandt, darf die

§ 2 Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter
Kommentar UmwG | Umwandlungsgesetz Christian Zwick (1. Aufl.)

). [184] Der Tag der Versendung und der Tag der Generalversammlung  werden dabei nicht mitgezählt. Erfolgt daher die Übersendung am 1.7., so kann die Generalversammlung  frühestens am 16.7. erfolgen (...frühestens am 16.7. erfolgen ( „zwischen“ 1.7. und 16.7. liegen 14 Tage). Die Frist ist von der Einberufungsfrist  zur Einberufung der Generalversammlung , die unter Umständen kürzer oder

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