Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat über den Arbeitsvertrag (Dienstzettel )
Trefferliste
Grdsl besteht die Pflicht jedem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen (§ 2 Abs 2 AVRAG). Diese Pflicht besteht gemäß § 2 Abs 4 AVRAG dann nicht, wenn
- die Dauer des Arbeitsverhältnisses höchstens einen Monat beträgt (Z 1)
- ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde, der die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält (Z 2) oder
- bei Auslandstätigkeit die in § 2 Abs 3 AVRAG genannten Angaben in anderen schriftlichen Unterlagen enthalten sind (Z 3).
(Andréewitch-Wallner, Praxishandbuch AVRAG, 19)
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu
Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu
fristgerechte Vorlage der Nachweise ist dem Angestellten auf dem Dienstzettel bzw. Dienstvertrag zu bescheinigen. Wird kein Dienstzettel /Dienstvertrag ausgestellt, kann der...sowie alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Arbeitnehmer mittels Dienstzettel bekannt
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
fristgerechte Vorlage der Nachweise ist dem Angestellten auf dem Dienstzettel bzw. Dienstvertrag zu bescheinigen. Wird kein Dienstzettel /Dienstvertrag ausgestellt, kann der...weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Arbeitnehmer mittels Dienstzettel bekannt zu geben (Musterdienstzettel
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel aus, in
nachweist. Die fristgerechte Vorlage der Nachweise ist dem Angestellten auf dem Dienstzettel bzw. Dienstvertrag zu bescheinigen. Wird kein Dienstzettel /Dienstvertrag ausgestellt, kann...Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
nachweist. Die fristgerechte Vorlage der Nachweise ist dem Angestellten auf dem Dienstzettel bzw. Dienstvertrag zu bescheinigen. Wird kein Dienstzettel /Dienstvertrag ausgestellt, kann...Vorlage der Zeugnisse oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel aus, in
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher