wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Dienstzettel oder Arbeitsvertrag) auszuhändigen. 3. Die Bestimmungen über den Dienstzettel gem....verpflichtende Anrechnung statt. Werden Vordienstzeiten angerechnet, sind diese im Dienstzettel oder Dienstvertrag zu vermerken,
Trefferliste
Grdsl besteht die Pflicht jedem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen (§ 2 Abs 2 AVRAG). Diese Pflicht besteht gemäß § 2 Abs 4 AVRAG dann nicht, wenn
- die Dauer des Arbeitsverhältnisses höchstens einen Monat beträgt (Z 1)
- ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde, der die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält (Z 2) oder
- bei Auslandstätigkeit die in § 2 Abs 3 AVRAG genannten Angaben in anderen schriftlichen Unterlagen enthalten sind (Z 3).
(Andréewitch-Wallner, Praxishandbuch AVRAG, 19)
wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Dienstzettel oder Arbeitsvertrag) auszuhändigen. 3. Die Bestimmungen über den Dienstzettel gem....verpflichtende Anrechnung statt. Werden Vordienstzeiten angerechnet, sind diese im Dienstzettel oder Dienstvertrag zu vermerken,
freiwillig abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (Dienstzettel ) vorliegt. Lehnen Arbeitnehmer eine
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
zulässig, soweit eine freiwillig abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (Dienstzettel ) vorliegt. Lehnen Arbeitnehmer eine
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
freiwillig abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (Dienstzettel ) vorliegt. Lehnen Arbeitnehmer eine
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
sowie alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Angestellten mittels Dienstzettels bekannt zu geben. (5) Wenn ein...Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
freiwillig abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (Dienstzettel ) vorliegt. Lehnen Arbeitnehmer eine
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
freiwillig abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (Dienstzettel ) vorliegt. Lehnen Arbeitnehmer eine
sowie alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Angestellten mittels Dienstzettels bekannt zu geben. (5) Wenn ein...Zeugnisse ist dem Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
freiwillig abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (Dienstzettel ) vorliegt. Lehnen Arbeitnehmer eine
freiwillig abgeschlossene schriftliche Vereinbarung (Dienstzettel ) vorliegt. Lehnen Arbeitnehmer eine