§ 1164a. Dienstzettel für das freie Dienstverhältnis...als einen Monat im Ausland zu verrichten, so hat der vor seiner Abreise auszuhändigende Dienstzettel oder schriftliche freie Dienstvertrag
Trefferliste
Grdsl besteht die Pflicht jedem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen (§ 2 Abs 2 AVRAG). Diese Pflicht besteht gemäß § 2 Abs 4 AVRAG dann nicht, wenn
- die Dauer des Arbeitsverhältnisses höchstens einen Monat beträgt (Z 1)
- ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde, der die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält (Z 2) oder
- bei Auslandstätigkeit die in § 2 Abs 3 AVRAG genannten Angaben in anderen schriftlichen Unterlagen enthalten sind (Z 3).
(Andréewitch-Wallner, Praxishandbuch AVRAG, 19)
§ 1486 ABGB , sofern der Bedienstete keinen Dienstzettel gemäß § 4 Z 4 erhalten hat....4. Dem Bediensteten ist zu Beginn des Dienstverhältnisses ein Dienstzettel gemäß
detaillierte Tätigkeitsbeschreibung der Waldarbeiter. Aus den übrigen vorgelegten Unterlagen - wie Dienstzetteln , "Arbeitsaufzeichnungen",...31.12.2017 2. Den bereits vorgelegten Dienstzetteln ist zu entnehmen, dass die genannten
Zeugnisse ist dem bzw. der Angestellten auf den im Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Zeugnisse ist dem bzw. der Angestellten auf den im Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher...alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem bzw. der Angestellten mittels Dienstzettels bekannt zu
Zeugnisse ist dem bzw. der Angestellten auf den im Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Zeugnisse ist dem bzw. der Angestellten auf den im Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher...alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem bzw. der Angestellten mittels Dienstzettels bekannt zu
weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem bzw. der Angestellten mittels Dienstzettels bekannt zu geben. (5) Wenn ein...Zeugnisse ist dem bzw. der Angestellten auf den im Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Zeugnisse ist dem bzw. der Angestellten auf den im Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
sowie alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Angestellten mittels Dienstzettel bekannt zu geben. (5) Wenn ein/e...Zeugnisse ist dem/der Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen; wird ein solcher
Zeugnisse ist dem/der Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen; wird ein solcher
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
sowie alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Angestellten mittels Dienstzettel bekannt zu geben. (5) Wenn ein/e...Zeugnisse ist dem/der Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen; wird ein solcher
Zeugnisse ist dem/der Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen; wird ein solcher
Verzögerungen bei der Ausstellung des Dienstvertrags stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
sowie alle weiterhin eintretenden Veränderungen sind dem Angestellten mittels Dienstzettel bekannt zu geben. (5) Wenn ein/e...Zeugnisse ist dem/der Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen; wird ein solcher
Zeugnisse ist dem/der Angestellten auf dem in Abs. 4 vorgesehenen Dienstzettel zu bescheinigen; wird ein solcher
bei der Ausstellung des Dienstvertrages stellt man zunächst nur einen Dienstzettel
und Dienstnehmer zu vereinbaren und im Dienstvertrag/Dienstzettel schriftlich festzuhalten.