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BFG 02.09.2025, RV/2101064/2018: Sonderklassegebühren von Ärzten unterliegen der Lohnnebenkostenpflicht (vorliegend DB und DZ), wenn die private Krankenanstalt diese in einem Pauschalbetrag gemeinsam mit anderen - nicht separat angeführten - Positionen (zB. "Hausanteil") an die Privatversicherungen der Patienten im eigenen Namen verrechnet und gekürzt an die Ärzte weiterleitet.
Judikatur

dem Patienten und dem Krankenhaus bzw. mit dem jeweils behandelnden Arzt gebe es, mit Ausnahme der beiliegenden Datenschutzerklärung , nicht. Die Patienten der Sonderklasse...Anschluss an die Ladung zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Rechnungen der Bf an die Versicherungsunternehmen, der Datenschutzerklärung  sowie den Ausführungen von Herrn

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