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BFG 04.04.2018, RV/7104839/2017: 1. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus? 2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert? 3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig? 5. Ist Poker keine elektronische Lotterie? 6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
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gespeichert und bleiben vertraulich, ausgenommen, wenn dies anderweitig in den Nutzungsbedingungen (einschließlich der Datenschutzerklärung ) angegeben wird. 23.2...einschließlich sensibler Daten, zu: 23.4.1 zu Zwecken, die in den Nutzungsbedingungen (einschließlich Datenschutzerklärung ) festgelegt sind; und

BFG 02.09.2025, RV/2101064/2018: Sonderklassegebühren von Ärzten unterliegen der Lohnnebenkostenpflicht (vorliegend DB und DZ), wenn die private Krankenanstalt diese in einem Pauschalbetrag gemeinsam mit anderen - nicht separat angeführten - Positionen (zB. "Hausanteil") an die Privatversicherungen der Patienten im eigenen Namen verrechnet und gekürzt an die Ärzte weiterleitet.
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dem Patienten und dem Krankenhaus bzw. mit dem jeweils behandelnden Arzt gebe es, mit Ausnahme der beiliegenden Datenschutzerklärung , nicht. Die Patienten der Sonderklasse...Anschluss an die Ladung zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Rechnungen der Bf an die Versicherungsunternehmen, der Datenschutzerklärung  sowie den Ausführungen von Herrn

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