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Wie sind Betriebsvereinbarungen kundzumachen?
Betriebsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ordnungsgemäßen Kundmachung. Diese kann durch den Betriebsinhaber oder den Betriebsrat entweder durch das Auflegen im Betrieb oder durch das Anschlagen an sichtbarer allgemein zugänglicher Stelle (schwarzes Brett) erfolgen. Für den Betriebsrat besteht die Verpflichtung die Kundmachung von Betriebsvereinbarungen, deren Änderung oder Beendigung durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates vorzunehmen..

(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 41)
§ 3 Steuerbefreiungen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Gerald Ehgartner (18. Aufl.)

der Bediensteten des Österr Gewerkschaftsbundes (Z 4), Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen  aufgrund besonderer kollektivvertragl Ermächtigungen (Z 5), Betriebsvereinbarungen  wegen Fehlens eines...2013/13/0069 s Rz 51 ). Diese verlieren bei Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung  ihre Gültigkeit, spätestens sechs Monate nach Überschreiten der maßgebl ArbN-Zahl. Kann im Fall des § 68 Abs 5 Z 6 keine

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