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Wie sind Betriebsvereinbarungen kundzumachen?
Betriebsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ordnungsgemäßen Kundmachung. Diese kann durch den Betriebsinhaber oder den Betriebsrat entweder durch das Auflegen im Betrieb oder durch das Anschlagen an sichtbarer allgemein zugänglicher Stelle (schwarzes Brett) erfolgen. Für den Betriebsrat besteht die Verpflichtung die Kundmachung von Betriebsvereinbarungen, deren Änderung oder Beendigung durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates vorzunehmen..

(Jöchtl, Praxishandbuch Arbeitsverfassungsrecht, 41)
§ 124b [Inkrafttretensbestimmungen und Sondervorschriften]
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner (19. Aufl.)

Abs. 1 Z 1 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003 unter Anwendung der Bewertungsbestimmungen vor der Kundmachung  BGBl. I Nr. 165/2002 abzuziehen....Abs. 1 Z 1 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003 unter Anwendung der Bewertungsbestimmungen vor der Kundmachung  BGBl. I Nr. 165/2002 vorgenommen

§ 3 Steuerbefreiungen
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Gerald Ehgartner (19. Aufl.)

der Bediensteten des Österr Gewerkschaftsbundes (Z 4), Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen  aufgrund besonderer kollektivvertragl Ermächtigungen (Z 5), Betriebsvereinbarungen  wegen Fehlens eines...VwGH 16.10.25, Ra 2024/15/0073 ) setzt der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung  den Abschluss durch ein zuständiges Belegschaftorgan voraus. Liegt kein Betriebsrat vor, ist ein wirksamer Abschluss einer

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