II. Informationsbeschaffung vor der Generalversammlung ...1. Teilnahme von Dritten an der Generalversammlung
Trefferliste
4.3.3. Rechtsfolgen der Abhaltung einer Generalversammlung ohne Präsenzquorum...4.18.19.6. Einlagenrückgewähr und die Generalversammlung
1.4.3. Verhältnis zwischen Generalversammlung und Aufsichtsrat...1.5.2.3. Nähe des Beirats zur Generalversammlung
Abschnitt. § 31. Zur Beschlußfähigkeit der Generalversammlung ist,
nach Abwarten einer Stunde vorsehen, gelten nicht als Ausschluss der Beschlussfähigkeit der Generalversammlung nach Abwarten von nur einer...18. August 2006 erlassene Satzungsbestimmungen, die die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung ohne
werden, Hierauf muß in der Einladung hingewiesen worden sein. Die zur Beurteilung der Beschlußfähigkeit erforderlichen...Im Falle der Beschlußunfähigkeit der Generalversammlung kann, wenn der Genossenschaftsvertrag
3. Titel Die Generalversammlung ...Gegenstände in die kundzumachende Tagesordnung der nächsten Generalversammlung aufgenommen werden, wenn sie dieses
abgegebenen Stimmen. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat eine Stimme. Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig , wenn an der Sitzung wenigstens die...einen Stellvertreter zu wählen, sofern der Genossenschaftsvertrag nicht die Wahl durch die Generalversammlung vorsieht.
§ 38 Form der Einberufung; Tagesordnung; Beschlußfähigkeit ...Quorum (Beschlussfähigkeit )
4.3.2. Beschlussfähigkeit und Beschlussmehrheiten...4.3.1. Einberufung der Generalversammlung
1.2.3. Einberufung der Generalversammlung ...Antrag stellen, wenn der Aufsichtsrat als solches zwar durch Gesellschafterbeschluss eingerichtet ist, aber die zur Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl an Mitgliedern fehlt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig ,
Generalversammlung , hinsichtlich der Einberufung (auch durch eine Minderheit), der Tagesordnung, der Vertretung in der Generalversammlung , dem Vorsitz, der Beschlussfähigkeit , dem Stimmrecht, den Abstimmungen und...dem Gesetz oder dem gegenständlichen Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst. 2. Die ordentliche Generalversammlung hat einmal jährlich –
Erstmals sieht das AktG 1937/38 eine explizite Regelung für den Notfall mangelnder Beschlussfähigkeit vor. Das Aktienregulativ verpflichtete den Vorstand zur unverzüglichen Einberufung einer Generalversammlung , um...- sowie das Belegschaftsorgan selbst zu sorgen. [5] Die Beschlussfähigkeit richtet sich nach § 92 Abs 5. Bei Beurteilung der Beschlussfähigkeit sind auch stellvertretende oder
Sitzung betraut; ein so vertretenes Mitglied ist bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit einer Sitzung nicht mitzuzählen. Das...Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen. (4) Der Aufsichtsrat hat eine Generalversammlung
11.6.2.2. Nichtigkeit und Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung ...22.3.3. Ersatzweise Selbsteinberufung der Generalversammlung
9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15). § 9: Generalversammlung (1) Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im...verlangt, dass eine Mitgliederversammlung zumindest alle fünf Jahre einberufen wird. § 10: Aufgaben der Generalversammlung Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
5.2.4.4. Einberufung der Generalversammlung durch den Aufsichtsrat...5.1.5.1.3. Pflicht zur Einberufung der Generalversammlung
9. Streitige Generalversammlung ...Vielzahl an Fragen und der teilweise hohen Komplexität derselben sollte sich jeder Gesellschafter vor einer streitigen Generalversammlung daher gut überlegen, ob eine Protokollierung der Generalversammlung und welche
rechtzeitig eine weitere schriftliche Einladung an alle Gesellschafter mit Angabe der Tagesordnung, die Generalversammlung am 28.7.2015 abzuhalten. Im Protokoll der Generalversammlung vom...13.7.2015 ein. Zu dieser Versammlung sind nur die Ehegatten X erschienen, womit die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung nicht gegeben war. Sodann erging
9.4.3. Ausgestaltung der Generalversammlung - Präsenzquorum...9.4.2. Ausgestaltung der Generalversammlung - Vorsitz