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Sind Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastungen iSd Einkommensteuer zu berücksichtigen?
Begräbniskosten sind insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als sie im Nachlass nicht gedeckt sind.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 376
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