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Sind Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastungen iSd Einkommensteuer zu berücksichtigen?
Begräbniskosten sind insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als sie im Nachlass nicht gedeckt sind.

(Perl, Steuerrecht für die Praxis, 8. Aufl., Rz 376
§ 34 Außergewöhnliche Belastung
Kommentar EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom) Hermann Peyerl (18. Aufl.)

Kostentragung laut Übergabsvertrag) bzw denen Nachlassaktiva zugekommen sind ( WGW/Wanke § 34 Rz 78 „Begräbniskosten “). Eine agB auf Grund sittl Verpflichtung zur Übernahme von Begräbniskosten  ist nicht...VwGH 21.10.99, 98/15/0201 . Aufwendungen iZm einem Erbanfall haben daher nur iZm der Übernahme von Begräbniskosten  durch die Erben Bedeutung („restriktive“ Betrachtung, HR/Fuchs ua § 34 „Erbanfall“). S

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