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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Altersteilzeit in Anspruch genommen werden kann?
Für die Altersteilzeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein ( §§ 27 ff. AlVG):
- Der AN muss in den letzten 25 Jahren 780 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der 25-jährige Beobachtungszeitraum wird dabei um Zeiten der Betreuung von Kindern verlängert (bis diese das 15. Lebensjahr vollendet haben).
- Der AN muss bereits 3 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
- Der Zugang zur Altersteilzeit ist frühestens 5 Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich. Bei Frauen ist weiters zu beachten, dass ab 2024 das Alter für die Regelpension jährlich um 6 Monate steigt.

(Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, 23. Aufl., 93)
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