11 Altersteilzeit nach Blockmodell Art. 15...78 Blockmodell Altersteilzeit Art. 15
Trefferliste
Für die Altersteilzeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein ( §§ 27 ff. AlVG):
- Der AN muss in den letzten 25 Jahren 780 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der 25-jährige Beobachtungszeitraum wird dabei um Zeiten der Betreuung von Kindern verlängert (bis diese das 15. Lebensjahr vollendet haben).
- Der AN muss bereits 3 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
- Der Zugang zur Altersteilzeit ist frühestens 5 Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich. Bei Frauen ist weiters zu beachten, dass ab 2024 das Alter für die Regelpension jährlich um 6 Monate steigt.
(Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, 23. Aufl., 93)
für die Bereitschaft des Arbeitnehmers, eine Altersteilzeitvereinbarung einzugehen. Das Besteuerungsrecht...16 Altersteilzeit nach dem Blockmodell/Zeitwertguthaben.
der nicht für die frühere Tätigkeit gezahlt wird, sondern für die Bereitschaft des Arbeitnehmers, eine Altersteilzeitvereinbarung einzugehen, steht ohnehin...15 Altersteilzeit nach dem Blockmodell/Zeitwertguthaben.
). Das Gleiche gilt für sog. Ausgleichszahlungen, die bei vorzeitiger Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für in der Arbeitsphase erbrachte...nachträglich gezahlten Arbeitslohn handelt es sich auch bei den Beträgen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit nach dem Blockmodell während
2.2.5.2. Altersteilzeit und monatliche Beitragsgrundlagenmeldung...im Zusammenhang mit der Minderung bzw dem Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages zu beachten. Bei der Altersteilzeit weicht die Beitragsgrundlage für die
Wohnbauförderung oder Schlechtwetterentschädigung nicht in das Höchstausmaß von 20 % einzuberechnen. Im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung stellen die „übernommenen“ SV-Beiträge
VwGH 2013/13/0102 , wenn davon die Rede ist, dass auch in Anbetracht der Altersteilzeitregelung des
hat in mehreren arbeitsrechtlichen Entscheidungen ausgesprochen, dass während der Zeitausgleichsphase bei „geblockter Altersteilzeit “ - somit in Zeiten des aufrechten DV,
10 ObS 2458/96k ); ebenso das Aufsuchen des AMS zur Beratung über Möglichkeiten der Altersteilzeit (
( Milisits/Wolff/Hollarek , Handbuch 2 , 146 f, unter Zitierung der Gesetzesmaterialien). 3. Altersteilzeit (Abs 5b) Siehe bereits oben...22b Sinkt das Gesamteinkommen durch eine Altersteilzeitvereinbarung unter die Mindestgrenze, so ist der
Charakters der Teilpflichtversicherungszeiten nach § 3 Abs 3 als Beitragszeiten und eine Angleichung von Zeiten der Altersteilzeit bei der Witwen-/Witwerpension an das
( Milisits/Wolff/Hollarek , Handbuch 2 146 f, unter Zitierung der Gesetzesmaterialien). 3. Altersteilzeit (Abs 5b)...22b Sinkt das Gesamteinkommen durch eine Altersteilzeitvereinbarung unter die Mindestgrenze, so ist der
AlVG (ausgenommen Altersteilzeitgeld nach § 6 Abs 1 Z 6 und Teilpension - erweiterte Altersteilzeit Z 6a, Einmalzahlung Z 10
Die Arbeitgeberin/Der Arbeitgeber kann die Vereinbarung über die geförderte Altersteilzeit a) auf einen späteren Zeitpunkt...AZG haben. Für das Fahrpersonal (aber auch für Arbeitnehmer in Altersteilzeit ) ist die Bestimmung zur Durchrechnung