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Ist das Abwerben von Mitarbeitern wettbewerbsrechtlich verboten?
Per se ist das Abwerben von Mitarbeitern nicht lauterkeitswidrig. Unzulässig ist das Abwerben jedoch dann, wenn besonders wettbewerbswidrige Umstände vorliegen. Entscheidend dafür ist, ob besonders wettbewerbswidrige Ziele oder Mittel eingesetzt werden. Dies liegt etwa dann vor, wenn das abwerbende Unternehmen den Mitbewerber durch das Abwerben gezielt vom Markt verdrängen oder diesen schädigen will, etwa weil ganze Abteilungen übernommen werden. Selbiges gilt, wenn der abgeworbene Mitarbeiter im neuen Unternehmen eigentlich gar nicht benötigt wird und das Abwerben damit rein zur Schädigung des alten Arbeitgebers erfolgt oder das Abwerben durch herabsetzende Äußerungen des alten Arbeitgebers oder mittels irreführenden Tatsachenbehauptungen erfolgt.

(Anderl (Hrsg), Praxishandbuch UWG, 2. Auflage, 205, 206)
BFG 09.03.2026, RV/5100586/2024: 1. Sind in das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 8 KStG iVm § 20 Abs. 1 Z 7 EStG dem Grunde nach auch Entschädigungen aus einem Wettbewerbsverbot einzubeziehen? 2. Bejahendenfalls, sind diesbezüglich gebildete Rückstellungen in die Berechnung des Entgelts gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 jenes Jahres einzubeziehen, in dem die Dotierung erfolgt ist?
Judikatur

in das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 8 KStG iVm § 20 Abs. 1 Z 7 EStG dem Grunde nach auch Entschädigungen aus einem Wettbewerbsverbot  einzubeziehen? 2. Bejahendenfalls,...§ 20 Abs 1 Z 7 EStG . Solche Zahlungen für ein Wettbewerbsverbot  sind steuerlich abzugsfähig. Gleiches gilt im Übrigen auch für Zahlungen für ein Wettbewerbsverbot  an ehemalige Aufsichtsratsmitglieder.

2. Strukturierung eines Joint Ventures
Buch Praxishandbuch Joint Ventures | Michael Marschall/Michael Stelzel - 2026 (1. Aufl.)

Offenlegung darf bei der Erstellung einer Geheimhaltungsvereinbarung nicht vergessen werden und ist in der Form eines Wettbewerbs - und Abwerbeverbots   (Non-Competition and...kann. Natürlich öffnet eine solche Offenlegung von Information und Daten auch die Tore der Versuchung für einen wettbewerbsrechtlichen  Missbrauch, wie man es auch bei einer extensiven Due Diligence im

8. Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge
Buch 1 x 1 der Unternehmens- und Vermögensnachfolge | Meindl/Mauk/Beurle (Hrsg) - 2026 (1. Aufl.)

in einem „Worst-Case-Szenario“ auch noch (Schlüssel-)Mitarbeiter abgeworben  werden, kann zusätzlich auch ein Abwerbeverbot  vereinbart werden. Diese...Tätigkeiten entwickeln, die mit den Tätigkeiten des Familienunternehmens konkurrenzieren, empfiehlt es sich, Wettbewerbsverbote  zu regeln. Um zu vermeiden, dass in einem „Worst-Case-Szenario“ auch noch

§ 12 Prüfung
Kommentar Kartellrecht Heinrich Kühnert/Anna Luger/Dominik Erharter (1. Aufl.)

Kodek , Vergleichsabschluss durch die Amtsparteien im Kartellverfahren – eine Replik, Jahrbuch Kartellrecht und Wettbewerbsrecht  , 2011, 27; Körber in Immenga/Mestmäcker (Hrsg), Wettbewerbsrecht , Band 1: EU 6...SIEC-Tests – Auswirkungen auf die Schweizer Fusionskontrolle (2017); Thomas in Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht , Band 2: GWB 6 (2020) § 36 Abs 1 GWB; Thomas in Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht , Band

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