der von der mitbeteiligten Partei hergestellten Produkte an die Kunden weiterzugeben und einen aggressiven Preiswettbewerb unter den Kartellmitgliedern zu...der Preise für bestimmte Kunden gekommen; in Preiserhöhungsphasen sei mitunter auch das Unterlassen gegenseitiger Abwerbeversuche von Kunden der anderen
Trefferliste
Per se ist das Abwerben von Mitarbeitern nicht lauterkeitswidrig. Unzulässig ist das Abwerben jedoch dann, wenn besonders wettbewerbswidrige Umstände vorliegen. Entscheidend dafür ist, ob besonders wettbewerbswidrige Ziele oder Mittel eingesetzt werden. Dies liegt etwa dann vor, wenn das abwerbende Unternehmen den Mitbewerber durch das Abwerben gezielt vom Markt verdrängen oder diesen schädigen will, etwa weil ganze Abteilungen übernommen werden. Selbiges gilt, wenn der abgeworbene Mitarbeiter im neuen Unternehmen eigentlich gar nicht benötigt wird und das Abwerben damit rein zur Schädigung des alten Arbeitgebers erfolgt oder das Abwerben durch herabsetzende Äußerungen des alten Arbeitgebers oder mittels irreführenden Tatsachenbehauptungen erfolgt.
(Anderl (Hrsg), Praxishandbuch UWG, 2. Auflage, 205, 206)
Kläger diese besondere rechtliche Qualität der Gestion der Beklagten zu Gute, zumal er von einer Konzerngesellschaft abgeworben wurde, deren wirtschaftliche oder...Kläger diese besondere rechtliche Qualität der Gestion der Beklagten zu Gute, zumal er von einer Konzerngesellschaft abgeworben wurde, deren wirtschaftliche oder
richtigen Ansatz wird Knowledge-Management von einer administrativen Belastung zu einem strategischen Asset, das die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei nachhaltig stärkt....sich schnell wandelnden Rechtslandschaft wird effektives Knowledge-Management für Kanzleien zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor . Die Implementierung eines
Vornahme von sonstigen außerordentlichen Geschäften. Kein Wettbewerbsverbot Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot . Kündigung...Leistungen im Geschäftsbereich der anderen Partei zu erbringen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot ist eine pauschale Vertragsstrafe von
wirft jedoch im Vergaberecht neue Fragen auf. Dort bleibt die Vertraulichkeit von Informationen zum Schutz des fairen Wettbewerbs wesentlich. Der Beitrag stellt die
Schwerpunkt Vertragsstrafen und die Phase nach dem Ende des Dienstverhältnisses Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht Normen: §§...26f UWG. Schlagworte: Wettbewerbsrecht ; Arbeitsplatzwechsel; Know-how-Schutz;
Vertragsstrafen und die Phase nach dem Ende des Dienstverhältnisses Rechtsgebiet: Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht Normen:
Rubrik: Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Rechtsprechung Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht
EuGH 4. 10. 2024, C-650/22 . Rubrik: Wettbewerbs - und Immaterialgüterrecht, Rechtsprechung Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht
dass die Bezüge ihrer leitenden Angestellten der Konkurrenz im In- und Ausland bekannt werden, wodurch die Gefahr der Abwerbung oder einer Kostensteigerung entsteht, wenn zur Vermeidung der Abwerbung ...detaillierten Programmauftrag (§§2 ff. RFG) zu einer bestimmten Unternehmensgestion verpflichtet. Der ORF steht im Wettbewerb mit anderen Rundfunkanbietern des In-
14.10.5. Konkurrenzierung und unlauterer Wettbewerb ...S. 308. Abwerbung und Datenmissbrauch
S. 2684.2. Vertragliche Wettbewerbsverbote - Konkurrenzklausel...S. 3184.3. Indirekte nachvertragliche Wettbewerbsverbote
3.5.10. Verjährung der Arbeitgeberansprüche aus Wettbewerbsverstößen des Arbeitnehmers...3.2.1.2.2. Wettbewerbsrechtlicher Geheimnisschutz (§§ 11, 26a ff UWG)
, Konkurrenzklausel und Konkurrenzverbot Sonderregeln für Wirtschaftstreuhänder? VWT 2021, 194 Buchner , Wettbewerbsverbot . Schriften zur Arbeitsrecht-Blattei,..., Bereicherung durch Eingriff - das Konzept des Zuweisungsgehalts im Spannungsfeld von Ausschließlichkeitsrecht und Wettbewerbsfreiheit (2002) Ernst , Die
eines Wettbewerbsverbotes aus Anlass einer Anteilsübertragung ist in der Regel Teil des Kaufpreises; nur wenn das Wettbewerbsverbot eine selbständige wirtschaftliche...Tätigkeit fallen ebenfalls unter § 32 Abs 1 Z 1, soweit sie nicht nach § 67 begünstigt sind. Das Entgelt für ein Wettbewerbsverbot im Rahmen einer Betriebsveräußerung fällt idR unter § 24 (§ 24 Tz 168; die
von Entgeltfortzahlungs- und Beendigungsansprüchen miteinbeziehen müssen. Um den Wirtschaftsstandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten und eine aktive und...diesfalls die drohende Gefahr zu bescheinigen. Mitunter kann sich der Unterlassungsanspruch wegen sittenwidrigen Wettbewerbs auch gegen den neu