Handbuch Verdeckte Gewinnausschüttung
3. Aufl. 2021
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S. 364I. Einleitung
Die Rechtsentwicklung, wonach auch für eigentümerlöse Rechtsgebilde ein Korrektiv für „verdeckte Vermögenszuwendungen“ erforderlich ist, geht bereits auf die Rechtsprechung des VwGH aus den Sechzigerjahren zurück und wurde zuletzt auch für Vereine intensiv diskutiert. Auch die Steuermaterialien zum PSG 1993 sprechen die Thematik der verdeckten Vermögenszuwendung bei Privatstiftungen bereits an.
Der Fokus dieses Beitrags liegt auf den ertragsteuerlichen Folgen „verdeckter“ Vermögenszuwendungen von inländischen Privatstiftungen. Bei ausländischen Stiftungen sind die Rechtsfolgen fremdunüblicher Vermögenszuwendungen vielschichtiger und können von Fragen der Steuersubjektivität über die Vermögenszurechnung bis hin zu steuerlichen Spezialvorschriften in bilateralen Steuerabkommen reichen. In der Entscheidungspraxis der Behörden führen fremdunübliche Vermögenszuwendungen ausländischer Stiftungen vielfach bereits zur Versagung der inländischen Steuersubjektivität und Zurechnung des gesamten Stiftungsvermögens zum Stifter bzw Begünstigten. Diese Rechtsfolgen sollen jedoch ebenso wie umsatzsteuerliche Aspekte im vorliegenden Beitrag ausgeklammert bleiben.