Handbuch Unternehmensfinanzierung
1. Aufl. 2017
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S. 529Abschnitt BT 3: Hybride Finanzierungsformen
I. Partiarisches Darlehen
A. Allgemeines/Grundlagen
1. Begriff
BT 3/1
Beim partiarischen Darlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der Schuldner nicht einen Zinssatz zu bezahlen hat, sondern dem Darlehensgeber eine Gewinnbeteiligung an seinem Unternehmen einräumt. Dabei entsteht eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, die – je nach Vertragsgestaltung – sehr stark vom reinen Fremdkapital abweicht.
BT 3/2
Eine solche Form des Darlehens kann sowohl für das sanierungsbedürftige als auch das finanzierende Unternehmen von Vorteil sein. Das sanierungsbedürftige Unternehmen kann vor allem von der Zinsfreistellung profitieren und hat keine zusätzlichen Belastungen, solange nicht tatsächlich Gewinne erzielt werden.
BT 3/3
Auf der anderen Seite besteht für das finanzierende Unternehmen die Möglichkeit, einen besonderen Vorteil durch den Anteil am zukünftig möglicherweise hohen Gewinn zu lukrieren.
2. Abgrenzungen
a) Darlehen
BT 3/4
Anders als das Darlehen wird ein partiarisches Darlehen nicht gegen Zinsen als Entgelt, sondern gegen Gewinnbeteiligung als Gegenleistung gewährt.
b) GesBR, Stille Gesellschaft
BT 3/5
Im Hinblick auf die Abgrenzung zur GesBR (§§ 1175 ff ABGB) ist darauf abzustellen...