Handbuch Mitunternehmerschaften
1. Aufl. 2019
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S. XXXIVorbemerkungen
Die Wahl der rechtlichen Organisationsstruktur – also der Rechtsform eines Unternehmens – orientiert sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten grundsätzlich danach, welchen spezifischen unternehmerischen Besonderheiten mit der jeweiligen Rechtsform am besten entsprochen werden kann. Unter Berücksichtigung einzelner Beschränkungen bei der Verwendung spezieller Rechtsformen wie zB Vereinen oder Genossenschaften können mehrere Personen, die ein Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck betreiben wollen, dies grundsätzlich in den privatrechtlichen Formen einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft tun.
Im Kontext der folgenden Ausführungen werden ausschließlich Personengesellschaften thematisiert, die am Markt in der Rechtsform einer offenen Gesellschaft (OG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) auftreten. Da sich hierzu mindestens zwei Rechtsträger in Gestalt natürlicher und/oder juristischer Personen bzw (rechtsfähiger) Personengesellschaften finden müssen, schränken wir unsere Ausführungen weiters dadurch ein, dass wir ausschließlich von natürlichen Personen als Gesellschaftern ausgehen, deren Anteile primär nicht in einem Betriebsvermögen gehalten werden.
Das ...