Eduard Müller

Reisekosten in der Praxis

6. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2425-9

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Reisekosten in der Praxis (6. Auflage)

S. 21

Übersicht


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Arten von Dienstreisen
§ 26 Z 4 EStG 1988, 1. Tatbestand
Auftrag des Arbeitgebers
Verlassen des Dienstortes zur Durchführung von Dienstverrichtungen
Tägliche Rückkehr (Nahbereich)
§ 26 Z 4 EStG 1988, 2. Tatbestand
Auftrag des Arbeitgebers
Unzumutbare tägliche Rückkehr
  • über 120 km jedenfalls,
  • unter 120 km im Einzelfall,
  • tatsächliche Rückkehr = zumutbar.
Lohngestaltende Vorschrift (z. B. Kollektivvertrag) enthält Zahlungsverpflichtung für Tagesgelder und Nächtigungsgelder.
Subsidiär zu Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 (formale Anknüpfung an arbeitsrechtlichen Anspruch).
Steuer- und beitragsfreie Fahrtkostenersätze
  • Tatsächliche Kosten oder Kilometergeld, unabhängig von Tagesgeld, nicht für Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte (aber: SV-Freiheit für Massenbeförderungsmittel bei derartigen Fahrten).
  • Feste Arbeitsstätte (Büro, Betriebsstätte usw.) ist Ort des regelmäßigen Tätigwerdens oder Ort, an dem Tätigkeit durchgehend länger als einen vollen Kalendermonat dauert.
  • Fahrten von der Wohnung zum Einsatzort überwiegend im Kalendermonat sind ab dem Folgemonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ausgenommen bei Bau-, Montage- und Servicetätigkeit – zeitlich unbefristet steuerfrei).
Steuer- und beitragsfreie Tagesgelder
  • Abgeltung des Verpflegungsmeh...

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