So prüft die Finanz
2. Aufl. 2011
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S. 180IV. Prüfungsabschluss
Die Dauer der eigentlichen Prüfungshandlungen (Sichtung des Rechnungswesens, Belegprüfung, Sachverhaltsermittlung, Durchführung von Erhebungen etc), hängt vom jeweiligen Fall ab: Kleinere Prüfungsfälle werden in einigen Tagen erledigt, bei Großbetrieben kann der Betriebsprüfer schon mehrere Wochen oder Monate für seine Arbeit benötigen, in Sonderfällen (Größtbetriebe, Konzerne, komplexe Finanzstrafsachen) können sogar mehrere Jahre bis zum Prüfungsabschluss vergehen. Jeder Fall, für den ein Prüfungsauftrag erteilt wurde, bedarf aber eines formellen Abschlusses.
1. Finanzinterne Abstimmung
Vorerst hat die Finanzverwaltung den Standpunkt zu den Prüfungsfeststellungen in ihren eigenen Reihen abzuklären, ehe dem Abgpfl Gelegenheit geboten wird, dazu im Rahmen einer Vor- bzw Schlussbesprechung Stellung zu nehmen. Bei einem ungenügend erhobenen Sachverhalt erhält der Bpr den Auftrag, zur restlosen Aufklärung seine Prüfungshandlungen zu ergänzen. Erst nachdem alle Zweifelsfragen beseitigt worden sind, macht es Sinn, den voraussichtlichen Termin und die Teilnehmer für die Schlussbesprechung festzulegen.
1.1. Information des Teamleiters
Ein Bpr unterliegt der unmittelbaren ...