So prüft die Finanz
2. Aufl. 2011
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S. 2Vorwort
Eine bekannte Spruchweisheit besagt, dass es im Leben eines Menschen zwei unausweichliche Dinge gibt, den Tod und die Steuer. Dem ersteren Faktum kann man selbst beim besten Willen kein Schnippchen schlagen, es sei denn in selbstmörderischer Absicht, während im zweiten Fall wenigstens einige Freiräume und Gestaltungsvarianten bestehen. Daher versuchen die Steuerpflichtigen das Unvermeidliche durch mehr oder weniger legale Maßnahmen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dieses Vorhaben ruft allerdings die Finanzbehörde auf den Plan, die schaut, dass die Bürger ihre Abgaben gesetzeskonform entrichten. Die Prüfung erfolgt umso genauer, je mehr die Abgabepflichtigen bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen sich selbst überlassen sind.
Zu diesem Zweck bedient sich die Finanz der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung, vor der sich viele Steuerpflichtige, um es überspitzt auszudrücken, beinahe so wie vor einer todbringenden Krankheit fürchten.
Jeder Unternehmer muss aber damit rechnen, im Laufe seiner Tätigkeit Bekanntschaft mit einer Steuerprüfung zu machen und damit einem unabwendbaren Schicksal zu begegnen. Trotzdem braucht ein Unternehmer vor einer Betriebsprüfung überhaupt k...