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Gaedke/Wurzinger

Der Kleinunternehmer im UStG

1. Aufl. 2012

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Der Kleinunternehmer im UStG (1. Auflage)

S. 299. Der Kleinunternehmer im Binnenmarkt

9.1. Allgemeines

Erbringt ein Kleinunternehmer innerhalb der EU eine Lieferung oder sonstige Leistung, so ist zunächst zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung - wie bereits ausgeführt wurde - im Regelfall nur im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers zur Anwendung kommt (Art. 283 MwStSystRL). Da aber auch einem Kleinunternehmer „Unternehmereigenschaft“ i.S.d. Mehrwertsteuersystems zukommt, dieser im EU-Ausland aber nicht in den Anwendungsbereich einer Kleinunternehmerbefreiung fällt, kommen bei der Erbringung von Lieferungen und Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten die allgemeinen Besteuerungsregeln dieser Staaten zur Anwendung. Dies kann daher auch dazu führen, dass der Kleinunternehmer sich im anderen EU-Staat umsatzsteuerlich registrieren lassen muss und Steuern abzuführen hat. Zum Vorsteuerabzug im Inland bei Ausführung von solchen Auslandsumsätzen siehe Punkt 4.2. zweiter und dritter Absatz.

9.2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer)

Gemäß Art. 28 Abs. 1 BMR erhalten Steuerpflichtige, die nur Umsätze ausführen, welche zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auf schriftlichen Antrag eine UID-Nummer, wenn sie diese für folge...

Der Kleinunternehmer im UStG

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