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S. 1Vorwort
Als „Kleinunternehmer“ werden in der Fachsprache Unternehmer bezeichnet, die aufgrund des Unterschreitens einer bestimmten Umsatzgrenze die unechte Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG anwenden. Sie führen im Regelfall keine USt ab und haben auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Viele dieser Unternehmer wiegen sich daher in Sicherheit, wenn sie sich über umsatzsteuerliche Themen keine Gedanken machen. Oftmals wird gar nicht zur Kenntnis genommen, dass es sich aus umsatzsteuerlicher Sicht trotzdem um „Unternehmer“ handelt, die nicht einfach wie Privatpersonen behandelt werden können. Auch in der Literatur ist der Kleinunternehmer ein vernachlässigtes Thema, da es sich ja gerade um kleinere oder neu gegründete Unternehmen handelt, die vielfach gar nicht steuerlich vertreten werden und auch eher selten Verfahren vor dem UFS oder dem VwGH anstreben.
Speziell auf Kleinunternehmer lauern im UStG aber zahlreiche Fallstricke. Beispielsweise sind die Folgen einer unterjährigen Über- oder Unterschreitung der Kleinunternehmergrenze zu beachten; die Vorschriften bei innergemeinschaftlichen Liefer- und Erwerbsvorgängen und die Verpflichtungen bei im Ausland erbrachten Leistungen sind zu berücksichtigen und ein...