SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
2. Aufl. 2007
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S. 273XII. Der Beirat - Entlastung oder Belastung für die Geschäftsführung?
1. Grundlagen
701
Allgemeines. Der Beirat ist im österreichischen Gesellschaftsrecht nicht ausdrücklich geregelt, aber in den verschiedensten Erscheinungsformen im Hinblick auf seinen Schutzzweck und die Aufgabenstellung anerkannt. Der Beirat entspricht einem vielfältigen praktischen Bedürfnis, neben der Generalversammlung und der Geschäftsführung ein zusätzliches Beratungs-, Aufsichts- oder Entscheidungsgremium zu bestellen, das sich jedoch vom Aufsichtsrat zu unterscheiden hat. Der Beirat soll durch das Beiziehen fachkundiger Experten eine gesellschaftliche Willensbildung auf objektiven Grundlagen ermöglichen und Beratungsaufgaben, Kontrollfunktionen und anderes (z.B. Sicherung der Unternehmensnachfolge) wahrnehmen.
Fähigkeit, sich kooperativ in einer Arbeitsgruppe (Beiratsgremium) zu betätigen
Motivationsvermögen
Kreativität
Analytisches Denken
Blick für das Wesentliche
Gespür für das Neue
Flexibilität
Gute Reputation
Diskretion und diplomatisches Geschick
Ausstrahlung und Sympathie
Kritikfähigkeit
702
In der Unternehmens- und Beratungspraxis ist sowohl ein schuldrechtlicher...