SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
2. Aufl. 2007
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S. 132IX. Die Generalversammlung
1. Grundlagen
371
Beschlussfassungsmonopol. Die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit bilden in der Generalversammlung das oberste Willensbildungsorgan der GmbH, in deren Rahmen sie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Die Generalversammlung kann auch über Fragen, die an sich in die Kompetenz anderer Organe gehören, Entscheidungen treffen. Sie kann auf Grund des gesellschaftlichen Organisationsprinzips jederzeit aus eigener Initiative Angelegenheiten an sich ziehen. Der Generalversammlung kommt ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung zu. Besteht ein obligatorisches oder fakultatives Überwachungsorgan (Aufsichtsrat), ist die Generalversammlung sogar ermächtigt, allfällige Aufsichtsratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. außer Kraft zu setzen.
372
S. 133Organisationsverfassung. Je nach vertraglicher Ausgestaltung können - abgesehen von zwingenden Aufgaben, die den Geschäftsführern obliegen - faktisch die Gesellschafter innerhalb der Generalversammlung die Geschicke der GmbH leiten. Durch diese Organisationsverfassung obliegt jedem Gesellschafter ein hohes Maß an Verantwortung, da er gerade in de...