SWK-Spezial Einkommensteuer 2022
1. Aufl. 2022
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S. 16Rechtsformwahl nach der ökosozialen Steuerreform
Sabine Kanduth-Kristen
1. Für die Rechtsformwahl relevante Änderungen durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022
Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022) ändert die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Rechtsformwahl und bringt für die Besteuerung von Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) ab 2022 eine Anhebung des Gewinnfreibetrags gem § 10 EStG von 13 % auf 15 % für Gewinne bis € 30.000. Dies führt zu einer Erhöhung des Gewinnfreibetrags um max € 600 (bei Gewinnen von mindestens € 30.000 und darüber).
Zudem wird der Einkommensteuertarif in Etappen gesenkt. Mit wird der Grenzsteuersatz von 35 % auf 30 % reduziert, wobei die Senkung erst ab der Veranlagung 2023 (bzw für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden) gilt und für 2022 ein „Mischsatz“ von 32,5 % zur Anwendung kommt. Der Grenzsteuersatz von 42 % wird mit auf 40 % gesenkt. Auch in diesem Fall gilt dies erst ab der Veranlagung 2024 (bzw für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden), für 2023 kommt ein „Mischsatz“ von 41 % zur Anwendung. Die vollen Wirkungen der Tarifreform entfalten sich daher e...