Finanzstrafrecht kompakt
4. Aufl. 2017
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S. 1A. Geschichte, Rechtsquellen, Literatur, Gesetzessystematik
I. Geschichte des österreichischen Finanzstrafrechts
1
Der österreichische Gesetzgeber hat ursprünglich die Strafrechtspflege auf dem Gebiet des Abgaben- und Monopolwesens den Verwaltungsbehörden übertragen.
Im Bereich der Verbrauchssteuern, Monopole, Zölle und Gebühren waren zunächst die Bestimmungen des Strafgesetzes über die Gefällsübertretungen, für den Bereich der Personensteuern und der Umsatzsteuer das im Personalsteuergesetz geregelte Straf- und Strafverfahrensrecht anwendbar.
Nach der Besetzung Österreichs im Jahr 1938 wurden diese Bestimmungen schrittweise durch das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht der deutschen Abgabenordnung ersetzt. Nach diesen reichsrechtlichen Vorschriften war das Finanzstrafverfahren Sache der Finanzbehörden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen waren die Strafgerichte zuständig.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden die deutschen straf- und strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen für weiter anwendbar erklärt; ab trat das österreichische Finanzstrafgesetz (FinStrG) in Kraft. Bis September 2016 erfolgten 74 Novellierungen.
II. Rechtsquellen
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Zentrale Rechtsquelle des materiellen Finanzstrafrechts ist das Finanzstrafgesetz (FinStrG), mit dem ...