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Leitner/Plückhahn

Finanzstrafrecht kompakt

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3125-7

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Finanzstrafrecht kompakt (3. Auflage)

S. 57C. Besonderer Teil

I. Abgabenhinterziehung

A. Geschütztes Rechtsgut

122

Das geschützte Rechtsgut der Abgabenhinterziehung ist nicht nur die Abgabenhoheit des Staates, sondern das österreichische Besteuerungssystem als Ganzes, insbesondere unter Einbeziehung des abgabenverfahrensrechtlichen Mitwirkungssystems (vgl Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht3 Rz 753).

Tatobjekt ist der einzelne Steueranspruch des Steuergläubigers gegen den Abgabepflichtigen.

B. Tatbestände der Abgabenhinterziehung

123

§ 33 umfasst vier Deliktsfälle:

  • Vorsätzliches Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (§ 33 Abs 1).

  • Wissentliche Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen iSd § 21 UStG (§ 33 Abs 2 lit a).

    § 33 Abs 2 lit a ist gegenüber § 33 Abs 1 exklusiv; demnach ist § 33 Abs 1 bei USt-Vorauszahlungsdelikten nicht anwendbar (Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht3 Rz 755).

  • Wissentliche Verkürzung von Lohnsteuer, des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag nach § 122 Abs 7 WKG unter Verletz...

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