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Hübner-Schwarzinger

Buchungs- und Bilanzierungspraxis bei Umgründungen

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-1573-8

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Dokumentvorschau
Buchungs- und Bilanzierungspraxis bei Umgründungen (2. Auflage)

S. 27Teil II

Buchungs- und Bilanzierungspraxis anhand der Artikel des UmgrStG

S. 291. Verschmelzung

Die Verschmelzung („Fusion“, „merger“) ist eine gesellschaftsrechtliche Vereinbarung betreffend eine Gesamtvermögensübertragung einer Körperschaft ohne Liquidation in Verbindung mit der Vermögensübertragung auf eine bestehende oder eine neue übernehmende Körperschaft gegen oder ohne Anteilsgewährung an die Gesellschafter der untergehenden Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

Es existieren folgende Formen:


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Konzentrationsverschmelzung
Gesellschafter der übertragenden und übernehmenden Körperschaft sind nicht ident
Konzernverschmelzung
gesellschaftsrechtliche Verbindungen der Gesellschaften auf Gesellschafterebene
  • up-stream
Tochtergesellschaft wird auf Muttergesellschaft übertragen
  • down-stream
Muttergesellschaft wird auf Tochtergesellschaft übertragen
  • side-stream (= Schwesternverschmelzung)
übertragende und übernehmende Gesellschaft haben (mittelbar oder unmittelbar) gleiche Gesellschafter

Tanten- bzw Nichtenverschmelzungen sind als Subformen von Konzernverschmelzungen anzusehen.

1.1. Bilanzierung bei der übertragenden Körperschaft
1.1.1. Unternehmensrechtliche Bilanzen

§ 220 Abs 3 AktG sieht die zwingende Aufstellung einer Schlussbilanz

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