Bilanzen lesen für Juristen
1. Aufl. 2022
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S. 635. Bewertungen in der Bilanz
5.1. Wesen und Zweck
Um Vermögens- und Kapitalbestände in die Bilanz aufnehmen zu können, müssen sie vorerst bewertet werden. Die Bewertung ist die Feststellung der Werte der Vermögens- und Kapitalbestände zum Bilanzstichtag.
Das Ergebnis einer Bilanz wird stark beeinflusst von der Bewertung, dh vom Wertansatz der einzelnen Bilanzposten:
Eine zu hohe Bewertung der Aktiva bzw eine zu niedrige Bewertung der Verbindlichkeiten führen zu einem höheren Reinvermögen und Gewinn.
Umgekehrt werden Reinvermögen und Gewinn kleiner, wenn die Aktiva niedriger bzw die Verbindlichkeiten höher bewertet werden.
(Das Reinvermögen ist die Differenz zwischen Aktiva und Verbindlichkeiten.)
Die korrekte Bewertung der einzelnen Bilanzposten ist ein zentrales Element der Erstellung des Jahresabschlusses, die im Rahmen der Bilanzanalyse immer kritisch überprüft und hinterfragt werden sollte.
5.2. Erst- und Folgebewertung
Die Erstbewertung erfolgt beim erstmaligen Aktivieren bzw Passivieren (= Aufnahme in die Aktiv- bzw Passivseite der Bilanz). Dabei sind in der Regel die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.
Folgebewertungen finden zu den nachfolgenden Bilanzstichtagen statt, ...