Bilanzierung und Bilanzanalyse
12. Aufl. 2015
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S. 1626. Informationsvorschriften
Ein Hauptzweck der Bilanzierung ist die Information externer Bilanzadressaten. Dieses Kapitel bringt einen Überblick, welche gesetzlichen Informationsvorschriften es dafür gibt und wie dieser Zweck erreicht werden soll. Die Information erfolgt durch die Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Daten im Rahmen der Finanzberichterstattung (Publizität). Der Informationsgehalt veröffentlichter Informationen wird auch von deren Qualität bestimmt; dazu sieht das Gesetz vielfach eine Prüfung des Jahresabschlusses vor.
Diese Regeln sind in einem eigenen Abschnitt des UGB geregelt, der nur für Kapitalgesellschaften gilt. Neben den Kapitalgesellschaften betreffen die Regeln auch Personengesellschaften, bei denen alle Gesellschafter faktisch nur beschränkt haften (verdeckte Kapitalgesellschaft) (§ 189 Abs 1 Z 2 UGB). Ein typisches Beispiel für eine solche Personengesellschaft ist die GmbH & Co KG, deren einziger unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist, die selbst nur mit ihrem Eigenkapital haftet.
In diesem Kapitel werden Gliederungsvorschriften der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Mindestinhalte von Anhang und Lagebericht dargestellt. Unternehm...