Bilanzierung und Bilanzanalyse
11. Aufl. 2013
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S. 1726. Informationsvorschriften
Ein Hauptzweck der Bilanzierung ist die Information externer Bilanzadressaten. Dieses Kapitel bringt einen Überblick, welche gesetzlichen Informationsvorschriften es dafür gibt und wie dieser Zweck erreicht werden soll. Die Information erfolgt durch die Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Daten im Rahmen der Finanzberichterstattung (Publizität). Der Informationsgehalt veröffentlichter Informationen wird auch von deren Qualität bestimmt; dazu sieht das Gesetz vielfach eine Prüfung des Jahresabschlusses vor.
In diesem Kapitel werden Gliederungsvorschriften der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Mindestinhalte von Anhang und Lagebericht dargestellt. Unternehmen können darüber hinaus noch freiwillig weitere Angaben machen. Die Prüfungs- und Offenlegungspflichten des Jahresabschlusses werden im Anschluss dargestellt. Ein Überblick über Zwischenabschlüsse beschließt das Kapitel.
6.1. Grundsätzliche Regelungen
Zwecke gesetzlicher Informationsvorschriften
Die Publizitätsanforderungen sind in den letzten Jahrzehnten immer stärker gestiegen. Jahresabschlüsse großer Unternehmen sind heute von mannigfaltigen Vorschriften geprägt, sie enthalten umfang...